Print 
Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Place and Date of Creation
Page
119
Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
 

III

Das Recht hiezu ist daher weder mehr noch wenigerheilig, als das Recht zu reden, zu schreiben, seine Ge-danken durch Privatschreiben oder durch allgemeine Schrif-ten und Benachrichtigungen in die Ferne kund zu geben,als das Recht zu gehen, zu kommen, zu bleiben, sich Be-wegung zu machen, selbst in der Luft zu fliegen, wennman die Mittel dazu vervollkommnete. ")

Die Preßfrcchheit aber ist der Preßfreiheitentgegengesetzt und unterliegt der Bestrafung.

Man begreift, daß die Presse, indem sie die Be-lehrung verbreitet, vervielfacht, von allen Seiten gleich-sam reflcklirt, den Zustand des Menschen verbessert.Dicß gilt nicht bloß in Bezug auf moralische und reli-giöse Erkenntnisse, die wahren Grundlagen aller Freiheit.Wir verdanken auch der Presse jenes andre Element derFreiheit, die öffentliche Meinung, eine neue Trieb-feder, die in altern Zeiten wenig bekannt war, aber in

') Da der Verfasser hier so viel natürliche Rechte aufzählt,so »msi man sich billig wundern, das; er das Recht zu den-ken nicht vor allen erwähnt hat, ans welchem doch das Rechtzu reden, zu schreiben und drucken zu lassen erst hervorgeht.Denn jenes Recht ist nicht etwa die Befugnis,, bloß innerlichzu denke» oder Gedanken in sich zu erzeugen und zu behalten worüber ohnehin kein Andrer gebiete» kann nach einem be-kannten Sprüchwortc sondern die Befugnis,, auch äußerlichzu denken oder seine Gedanke» zu äußern, und zwar auf jedeWeise, welche gerecht ist d. h. mit fremden Rechten bestehenkann. Durch den letzten Umstand unterscheidet sich eben diePrefifrechheit von der Preßfreiheit, von welchem Un-terschiede der Verfasser sogleich spricht, ohne ihn näher zu be-stimmen. A. d. U.