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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
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Wir brauchen übrigens uichr zu bemerken, daß diemittels der Juformazion «x ullicio verfolgten Libelle lau-ter politische waren.

Die Akzion, wodurch Ersatz für de» durch ein Li-bell verursachleu Schade» verlangt wird, dar nichts Be-sondres in England. Sie gleicht allen wohlgeordnetenVerfadrnngsarten in Europa. Man muß den durch dasLideU verursachten Schaden klar beweisen und dessen Er-satz in einer bestimmten Summe sovern. Die Geschwor-neu sprechen dier eben so, wie in den übrigen Fallenund andern Zivilsachen.

Was das Schwurgericht bcrrist, so ist dessenEinführung in England sehr alt. Es ist durch dengroßen Freibrief anerkannt und bestätigt worden.Malmend der bürgerlichen Kriege und der Feudalanar-chic jeu r unglücklichen Zeiten kam es außer Gebrauch.Heinrich VlI. erneuerte es im Anfange seiner Regierungund führte es zu dessen Zweck und ursprünglichenGrundsätzen zurück. Wahrend der Regierungen Hein-rich's VIll. und seiner Kinder und der vier Fürsten ausdem Hause Stuart wurde dieses Institut durch die Srcrn-kammer, durch die außerordentlichen Kommissionen, durchdie Emsührung der Ausnahme-Richter und Tribunale indie gerichtliche Ordnung beeinträchtigt. Zur Zeit der Re-voluzion ward das schwurgerichtliche Verfahren als einsder kostbarsten Rechte unter den englische» Freiheiten be-trachtet. Das Recht des englischen Volks aus de» Ge-

2) Magna clrarla. so.