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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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107
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land, die einige Fehler in der Form darbieten, in derGestalt eines Referats aburtheilt.

Beim Jndiktement wird die Klage des durch einLibell Verunglimpften vor dem Friedensrichter, zu dessenSprengel er gehört, angebracht und von diesem demgroßen Schwurgericht der Grafschaft übergeben,welches aus 24 Personen besteht und die Anklagejurybildet. Die Klage wird hier vorlaufig besprochen, ge-prüft, und zugelassen oder verworfen, aber wohl zu mer-ken, ohne den Beklagten zu seiner Vertheidigung vorzu-laden. Das große Schwurgericht sieht nur die Klageund dm Kläger, und erläßt, wenn es die Zuläsfigkeit je-ner erkannt hat, die Anklageakte (inclictment) unterVerantwortlichkeit des Klägers, der die Kosten tragenmuß und wegen Schadenersatzes belangt werden kann,wenn er unterliegt. Die Sache wird dann öffentlich ver-handelt vor den Richter» und den Geschwornen, welchedie Urtel sjury bilden und das kleine Schwurge-richt heißen. *) Der Vorsitzende Richter faßt endlich dasResultat der Verhandlung zusammen, erklärt die Art desRcchtshandels und seine Meinung darüber; die aber bloßberaihcnd ist. Die Geschwornen sprechen über die Schuldund die andern Nichter bestimmen die Strafe.

Bei der I »forma zion vor dem königlichen Ge-richtshofe OiligskLncb) ist die Verfahrungsarl kürzer

Weil es mir aus r- Geschwornen besteht. Von beidenSchwurgerichten ist weiter unten ausführlicher die Rede.

A. d. U.