Libelle, welche einen Menschen eines Derbrechensbeschuldigen, vermöge dessen er in Anklagestand versetztwerden kaun;
Libelle, welche darauf abzwecken, jemanden einenSchaden oder ein Unrecht in seinem Amte, Gewerbe,Geschäfte, oder Verkehre zuzufügen;
Libelle, welche einen Menschen dem Gelachter, derVerachtung, einem noch starkern Gefühle als der öffent-lichen Geringschätzung, dem Unwillen und dem Flucheder Gesellschaft preisgeben.
Es ist unnütz, die Mannichfaltigkeit von Prozessenund von verwickelte» Libcllsachen darzustellen, welche auseiner vorgerückten Iivilisazion und aus der Vcrderbniß,so dieser in einem großen Staate (besonders heutzutageiu England und seiner Hauptstadt) gewöhnlich folgt,hervorgehen müssen. Wir wollen nur zwei Prozesse an-führen, welche einen wichtigen Punkt der englischen Rechls-kunde bestimmen, nämlich, daß ein Parlementsglied we-gen des Vergehens, ein verleumderisches Libell herausge-geben zu haben, angeklagt werden kann, wenn es die Mei-nung, die es in einer der beiden Kammern ausgejprvchen,durch den Druck bekannt macht. Es genießt im Parle,meine selbst aller Freiheit der Meinungen. Aber die Pri-vilegien dieses Körpers können es nicht berechtigen, Ver-leumdungen gegen einen Bürger vffeurlich zu machen.
Den ersten Prozeß führte der Anmalt (->ttorno/,procureur) Sermon gegen Lord Abingdvn im Jahre
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