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Beleidigungen der höhern Würde einer Magistratspersouunlerschieden.
lo. Vvu Libellen gegen Privatpersonenu. s. w.
Es würde ohne Zweifel zu weitläufig und langwei-lig sein, das Verfahren der englischen Gerichte und dieAnwendung der Grundsätze des Gemeingesetzcs in Bezugauf Privatbeleidigungcn zu verfolgen.
Diese Vergehen werden insgesammt nach der Schwereder Beleidigung und nach den Umständen, unter welchensie geschehen, bestraft.
Das Gesetz theilt überhaupt die Libelle dieser Artund die daraus hervorgehenden Beleidigungen in dreiverschiedne Arten, nämlich:
ib) Hieher gehört der Prozesi des Lvrdkanzlers Bacon ge-gen Wrenn, welcher zum Schandpfahl, zum Verlust der Oh-ren und zum lebenslängliche» Gefängnisse vcrurtheilt wurde.Das war eine von den Ungerechtigkeiten, welche die Sternkam-mcr häufig beging. Die Ungerechtigkeit ward erwiesen; LordBacon verlor seine Stellen und wurde für jenes und andre Ver-gehen zum ewigen Gefängnisse vcrurtheilt. — In dem Prozessedes Lords Sandwich und der Verwalter des Hospitals vonGreenwich gegen Baillic, Vicegonverneur dieses Hospitals,weigerte sich Lord Mansfield, Vorsitzer der Königsbank, alsein verleumderisches Libell gegen jenen Lord, und in Folge desGesetzes <ie sc->näalis rnzgnillum, eine Beschwcrdeschrift zu be-trachten , welche gedruckt und bloß unter die Verwalter jenesHospitals vertheilt war, in Beziehung auf die Misdräuche, diein der Hospitalverwaltung stattfanden und dem Lord nicht ganzfremd waren.