Druckschrift 
Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
97
Einzelbild herunterladen
 

L7

gefodert wird. Er darf indessen seine Worte und dendamit zn verknüpfenden Sinn erklaren und behaupten,daß sie nicht den guten Namen, die Ehre und den Cha-rakter des Klägers antasten; wie es der Fall war in derSache des Lords Eromwcl.

y. Von Libelleiz gegen obrigkeitlichePersonen u. f. w.

Beleidigungen dieser Art finden ebensowohl gegen dengeringsten Friedensrichter Statt, als gegen den Lord Kanz-ler, wen» dieser nicht die Privilegien des Parlcnicn'.s,besten einer Kammer er Vorsicht, oder das Gesetz äe scZn-stall» wüZmwnm anruft.

Das Gesetz crlheilt jenen obrigkeitlichen Personen,wie jedem bloßen Privatmanne, das Recht, Beleidigun-gen zurnckzuweisin, die ihrem Charakter zugefugt wor-den, aber es hat Vorneliungeii (pctltlons), die man ei-ner odern Autorität macht, um sich wegen Verletzungen,Ungerechtigkeiten, Plackereien zu beschweren oder die Ab-stellung von Miöbrauchen zu verlangen, sorgfältig von

i4) Der einzige Prozeß in scanstala rnsgnstuin, der inneuern Zeiten vorgekommen, ist der des Grafen voz? Sand-wich, ersten Lords der Admiralität, gegen Miller, im I. 177a.Der Lord war von diesem beschuldigt worden, er verkaufe Plätzebei den Scetruppen und der Flotte. Miller lvurdc von demSchwurgerichte für schuldig erklärt und von den Richtern verur.-^ thcilt, Zoo» Pf. St. Schadenersatz zu zablc». fVou der ims Tert erwälmten Sache des Lords Cromwel sagt der Verfasserweiter nichts; er fügt bloß das mir unverständliche Zitat bei:

4 coke i4. A. h. ^ ^

G