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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
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ihm «och Gültigkeit in England verleihen, ob es gleichheutzutage selmer angesprochen wird.

Man muß dies» Seltenheit dem Wachöthume derEinsichten und dem Geiste der Mäßigung derer zuschrei-ben , zu deren Gunsten das Gesetz gegeben worden, abernocb weit mehr der übertriebnen Strenge, der Ungerech-tigkeit sogar, womit es f'üher angewandt wurde. Manerrolhci st tzr üoer die lacherliche Barbarei, womit die Be-leidigung von der Stcrnkammer, von obrigkeitliche» Per-sonen und Friedensrichtern, die der Gunst und der Machthingegeben waren, bestimmt und bestraft wurde.

Seil der Nevoluzion haben die Großen des Reichsdie K. .ge nach dem Geletze sto scancknlis mngn-ttnm auf-gegeben und lieber das Gemeingesetz angesprochen. Daüb-rdieß der Kläger nach jenem Gesetze die Klage tumpro se ipso gusm pro elumino regs verfolgen mußte, soentst.meen daraus beträchtlichere Kosten für ihn. Derjeneiu Geietze zufolge Beklagte kann seine Vcrlheidigungnicht daraus stutz.», daß die von ihm gemachten Be-schaldigangen wahr seien, wenn nicht etwa Schadenersatz

,Z) Die Sternkammer bestrafte als Libelle und scs-nl-,!,nisxn-nln, folgende nicht gcschriebnc Worte: Mvlord P.bar zu mir geschickt, um mir meine Börse abzufodern," wie-wohl nicht beigefügt war diebisch (kvlonlous)Sie ha-ben nicht mebr Gewisse» als ein Hund"wenn Sie nurGeld haben, bekümmern Sie sich wenig, wie es zu Ihnen ge-kommen"Mnlord P. ist ei» unwürdiger Mensch; erhandelt immer g.gen Gesetz und Vernunft"Sie sind einbestochener Rechter"I. S. ist ein pfiffiger und arglistiger..Bischoff."