jenen Nachckriegen ein Ziel zu setzen, welche unter demFeudalregimente die Großen des Reichs ungestraft führ-ten, um ihre Ehre und guten Namen zu vertheidigcn.Das Gesetz bot ihnen rechtliche Miuel, um sich wcgenzugefügter Beleidigungen nicht niebr selbst Recht zuschaffen. Diese Gründe sind jetzt nicht mehr vorhanden.Ein aufgeklärteres Bürgerihum erkennt an, daß die Ge-sellschaft auf Gleichheit der Rechte für alle ihre Gliedergegründet ist; aber sie besteht doch nur durch eine Un-gleichheit in der That. Die Gesellschaft ist aus Neichenund Armen gebildet. Ungleich vercheilte Anlagen, Thä-tigkeit neben der Weichlichkeit und Faulheit, Tugendenund Laster unterhalten in ihr einen beständigen Wetiei-fer, der allmälig ihre verschiedenen Klassen bildet undbestimmt. Das Gesetz muß hier Ordnung und Unrerord-nung, eine Art von Hierarchie unterhalten. Es kannalso mir Beleidigungen der einen Klasse härtere Strafenverknüpfen, als mit Beleidigungen der ander», und hö-here Grade der Verschuldung bei Verleumdung von Per-sonen aus höheren Klassen festsetzen.
Diese Betrachlungen werden noch mehr Gewicht ge-winnen, wenn jene ersten Klassen der Gesellschaft erblichmit einer hohen Magistratur bekleidet sind, welche deröffenrlichcn Sache nützlich ist und die Glieder jener Klas-sen zu einem wesentlichen Bestände des Systems derVerfassung und der öffentlichen Gewalten macht.
Das Gesetz cle so-mäalis magnulum trägt also beach-tenswerlhe Merkmale der Nützlichkeil an sich, welche