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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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Verleugnung oder Verachtung des Ansehens, die Ver-leumdung der Handlungen oder Geschäfte des Parlemcntsund der beiden Kammern, woraus es besteht, und dieAngriffe gegen die Ehre seiner Mitglieder.

Das Parlemcnt, wie alle andre Körperschaften oderöffentliche Autoritäten Englands, hat das Recht seinereignen Verthcidigung und Erhaltung. Das Recht dereignen Vertheidiguug bei einer Privatperson umfaßt dreiPunkte, die persönliche Ehre, Sicherheit und Freiheit.Der Charakter eines polirischen Körpers besieht in seinerWürde; seine Sicherheit und seine Freiheit bestehen inder freien Ausübung seiner öffentlichen Geschäfte, in demvollen Geiinsse seiner polirischen Rechte.

Die Verachtung seiner Geschäfte und derer, welchesie ausüben, greift die Ehre und die Würde des politi-schen Körpers an. Handlungen, welche Spott undSchimpf über die Glieder dieses Körpers bringen, hin-dern sie eben so sehr an der Erfüllung ihrer Pflichten,als die Gewalrrhätigkeit einer willkürlichen Macht undeiner ryrannischen Regierung, oder das tumultuarischeVerfahren der Demagogie und Anarchie.

Das Parlemcnt hat daher Widersiandsmittel gegendie Tyrannei eines Emsigen sowohl als einiger Wenigenaus dem Volke. Es bestraft die Verachtung, die Be-schimpfung, die Verspottung, die Lächcrlichmachuug sei-ner Geschäfte und seiner Glieder. Es ist befugt, dieVerlttzuug seiner Vorrechte (dreacli ob Privileges) ge-richtlich zu verfolgen.