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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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thümlichen Thcils der englischen Verfassung und nach demRechte, welches sie dem Volke gibt, seine Stellvertreterzu wählen, jeder sowohl ein allgemeines als ein besondresJmcresse an jener Bcurthcilung hat. Er kann Jrrrhü-mcr und Mißbrauche in der Leitung der Staatsangele-genheiten nachweisen; er kann frei, obwohl mit Mäßi-gung, jede Frage untersuchen, welche mir der Politikund Verwaltung seines Landes zusammenhangt. Damiter dieses Recht ausüben könne, unterscheidet das Gesetzsehr genau die geheiligte Person des Monarchen von derstets der Jensur unterworfenen Persönlichkeit seiner Mi-nister.

Aber wenn statt einer besonnenen und anstandigenDiskussion, wie sie ein auf seinen Vorthcil aufmerksamerMann sich gestatten kann, die Freiheit des Urtheils inFrechheit ausartet, so ist das Gesetz dem Minister eineSichcrstellnng seiner Ehre schuldig, und zwar eine »ochstärkere, als einem andern Bürger, weil sie ihm bei derAusübung der ihm anvertrauten Geschäfte nöthigcr ist.

Man sieht also, daß das Gesetz streng sein muß,zugleich aber auch, daß dessen Anwendung ein Maaßvon Erwägung sodcrl, das man einer kleinen Iahl vonRichtern nicht zutrauen kann, die immer mehr oder we-niger gefällig sind gegen die Macht und de» herrschen»den Tbeil. Man wird es also nur in einem Körper vonGeschwornen finden, wechselnd in den Personen, aber ei-nig und fest in der Anhänglichkeit an den Gesetzen desLandes, wie an den Grundsätzen der Billigkeit, amMyhle der Mitbürger und an den Rechten der Mensch-