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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
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heit. Die Gschwornen allein werden diesen Ausdrücken,diesen gcschrirbuc» Worten den Sinn anweisen, de» siehallen sollen, den Zweck, um dessen willen sie ausgespro-chen und bekannt gemacht worden.

Unter der Srernkammcr und vor Einführung derSchwuraerichie war es schon Hochverrat!), zu behaupten,daß die Bürger das Recht hatten, die Handlungen derAutorität zu beurrheilen. Welche Verschuldung, waSfür Strafen hatte man auf sich geladen durch die Beur-th.ilung selbst?

Aber seit der Staatsnmwalzung vom I. 1688, seitder darauf gesolglcn Vervollkommnung der englischenVerfassung, seit der Annahme des NeprasentativshstcmS,wc ches das politische Problem der Vereinigung der Herr-schaft mit der Freiheit auflöst eine Auflösung, ver-geblich gesucht von den Antouinen und jenem Ncrva,dessen Wünsche und Wohlthaten Tacitus so kraftvoll schil-dert 9) besonders aber seit der weisen Einrichtungdes Schwurgerichts hat es weit weniger willkürliche Ver-urtheiluugen in Libellsachen gegen die Agenten der Re-gierung gegebe». Da indessen die Geschwornen bis znmGesetze vom I, 1792 noch nicht ihre ganze Unabhängig-keit hatten, so wurden sie immer noch von den übrigenRichtern und dem Parteigeiste beherrscht; und eS gabdaher noch genug Prozesse wegen Libelle gegen die Mi-nister. Die Verurthciluugen waren fast alle gegen Her-

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