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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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Seil den, Gesetze vom I, 1792 haben di, Staats-anwälte die Mäßigung gehabt, seltner Jnsormazionen zumachen und sehr wenig Prozesse dieser Art vor Gerichtzu bringen. Man findet nur eine einzige Klage zur Be-strafung eineö Libells gegen den König im Oktober lLc-cz.«)

Dieser Prozeß scheint das Rechisvei fahren in dieserHinsicht firirr zu haben. Es wurde seitdem anerkannt,daß die englischen Gesetze, indem sie den Monarchen mitdem höchsten Grade der Würde und des Glanzes, derAchtung und der Ehrfurcht umgaben, die Folgerungenaus diesem Grundsätze nicht aufs Acnßersre treibe», nochdavon eine drückende Aiiwendnng machen wollten, welchedie Bürger ihres Rechts der Untersuchung und Vo-,irl-lung beraubte und die Freiheit der Presse beengte, unddaß sie im Suveran nicht eine Erhabenheit und Unriüg-lichkeit verauösetzten, die keinem Menschen zukommt.Der König kann nicht irren in Rücksicht auf personlicheVerantwortung, wohl aber kann er es in Bezug auf

klagt, daß sie die den -g. April -7K5 gehaltene Rede vom Thronhatten schlecht machen und verrufen wollen. Sie wurden verur-theilt. Der Drucker der Briefe des Zunius und der .Her-ausgeber des 5lcv?--»-Iveiui-er, welcher Stellen daraus ange-führt hatte, wurden alle beide aus denselben Gründen verur-teilt im I. i?64.

8) Dieser Prozeß wurde gegen den Herausgeber des klor-nlriA cki-onicls geführt. Lord Ellenborough erlaubte dem Be-klagten z» seiner Verteidigung die dem Gerichte vorgelegteStelle mit einer entfernteren zu vergleichen, die voll von Aus-drücken der Achtung und Ehrerbietung für die Person desnigs war. Er wurde losgesprochen.