7S
kleidet. Aber es hat davon nur das überlassen, was zurThaligkeit der Regierung nothwendig war, und alleS,was es nicht ausdrücklich überlassen, hat es sich still-schweigend vorbehalte». Die politische Freiheit, diees sich ausdrücklich vorbehalten, besieht in dem Rechteder Wahl einer von den Kammern des Par-cments, indem Rechte sich zu versammeln, um Bitten und Vor-stellungen den verschiednen Zweigen der öffentlichen Ge-walt zu übergeben, und in dem Rechte der Diskusstonüber die Handlungen derselben.
Jedes Recht ist beschrankt nach Maaßgabe seinerNützlichkeit, oder hört vielmehr ans ein Recht zu sein,sobald es, statt nützlich zu sein, schädlich wirb. ")
DaS Recht der englischen Bürger ist also beschranktnach diesem Grundsatze, so wie nach jenen, die allen
4) Die Parlementsdcbatten über die Regentschaft in denJahren 178S nrd iLn baden dies? auf eine unwidersprechlicheArt bestätigt. (I) ehr <z tt 's pailiam. eiws: V tlebsces, Vol. 27.) —^iinu-ch regtslei', Vol. HZ. 1L11.
ö) In den letzten Jahren anerkennen die Gesetzdeamten derKrone, welche Schriften über das Libell herausgegeben, nichtmehr so offen jenes so wesentliche Recht des Volks, seine Man-dataricn z» wählen. Man begreift auch wokl, daß sie Loke'sLehre vom Widerstande nicht billige». Deswegen ist sein Buchüber die Regierung ans den Schulen des öffentlichen Un-terrichts verwiesen. sDcr Verfasser führt die Universität zuDublin und das Trinitatlskollegimn namentlich an. Ueberallaber ist es wohl nicht der Fall. A- d. dl.j
") Ein allgemeinschädliches Recht wäre freilich kein RechtAber ein Recht, das nur sonst gehörig begründet ist, hört darum1106) nicht ans, weil es diesem oder jenem schädlich ist oder gar»ur scheint. So das Recht der Preßfreiheit. A. d. ll.