das Gesetz ist dieß allerdings den Sitten schuldig, umihre Reinheit möglichst zu erhallen.
z. Von Libellen gegen das Völkerrechtn, s. w.
Die gebildeten Staaten sind es sich schuldig, Belei-digungen zu bestrafe», welche de» Oberhäuptern und denöffentlichen Autoritäten andrer Staaten zugefügt worden.Die Fürsten und Häupter der Regierungen haben außerihren Staaten gleichen Anspruch auf Achtung und Ehrer-bietung, als zu Hause. Dieß ist ein Gesetz, .welchesans wechselseitiger Anerkennung und gesellschaftlicher Pflichtberuht. Es hat indeß wenig Prozesse der Art gegeben,und sie sind nur auf Ansuchen, und zufolge der Jnfor-mazivn des Staatsanwalts (attorncze general), anhängigg.macht worden. ')
2) Im I. :6KZ wurde Karl Sedlc» zu einer Woche Ge-fängniß und einer Geldbuße verurtbeilt, weil er sich auf seinemBalkon dem Volke nackend gezeigt und diese Ausstellung mirnoch unanständigen! Reden begleitet hatte.
5) Prozesse dieser Art hatten der Graf von Guerchp,Großbotschaftcr von Frankreick), wegen Verlenmduug seines öf-fentlichen Charakters, gegen den Ritter d'Con — der Grafvon A d h-mar, Großbotschaftcr von Frankreich, gegen den LordGordon. — Ferner John Vint wegen Verleumdung desKaisers von Rußland, Panl'S i.. und Pcltier wegen Ver-leumdung Bonaparte's, als Oberkonsuls der französischenRepublik, und wegen Ausfoderung zur Ermordung desselben.Die Beklagten wurden sammtlich verurtbeilt. Der Letzte trug«uf Kassazion des UrthcllS an, und die bald folgende Kriegs-erklärung machte, daß Peltier unbestraft blieb.