kcit aus, vermöge der sie über einige Beleidigungen ge-gen die Religion durch Libelle urtheilen, nämlich übersolche, die vvn Gliedern ihres Klerus herrühren. Sobalddiese auf eine dem Dogma der anglikanischen Kirche wi-derstreitende Art lehre» oder schreiben, so erlasten die Of-fizialen kanonische Erinnerungen an sie und verlangenWiderruf. Die Hartnäckigkeit der Schuldigen wird durchAusschließung von der Kirchengemeinschaft und durch Ver-lust der Venesijien, wenn sie dergleichen haben, be-straft. -)
2. Von Libellcn gegen die S i t t e n liIId dasnatürliche Recht und den dar a n shervorgehenden Beleidigungen.
Man hat die Herausgeber von obszönen oder solchenSchriften, welche darauf abzwecken, die Gesellschaft inein größeres Verderbniß zu stürzen, als schuldig einesLibells bestraft. Auch Handlungen, so ein öffentlichesAergerniß geben oder den öffentlichen Anstand verletzen,desgleichen Reden derselben Art, gehalten an öffentliche»Orten, sind mit großer Strenge bestraft worden; und
r) Das neueste Beispiel von Verdammung eines Libelks die-ser Art hat uns der Herausgeber des Werks von ThomasPaine gegeben, welches de» Titel führt: das Zeitalterder Vernunft, und worin das Dasein Gottes, dessen Ein-heit, die Nothwcudigkcit der Offenbarung auf das Unanstän-digste lächerlich gemacht waren. Er wurde zu einjähriger Ein-sperrung in ein Zuchthans und zur Leistung einer Sicherheit von-ovo Pf. Sterl. wegen guter Aufführung wahrend seiner übri-gen Lebenszeit verurtheilt.