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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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wegen eines Libells (lamosu» libcllns oder libellu» in ka-inain) Beklagte die Wahrheit der darin gemachten Be-schuldigungen erwiese, und erklärte ihn nur in dem Fallestrafbar, wenn die Beschuldigungen falsch waren.

Ohne Zweifel wollre Sir Eduard Eoke das gericht-liche Versahren der Srcrnkamnier mildern und erklärtedeshalb die Gesetze jenes Köder unrichtig, welche sich aufdie Angehangen (clclaticno, ) bezogen, deren GebranchAugustns in die römische Jurisprudenz eingeführt Halle-

Beim Untergange der Republik waren die Gesetzeohne Kraft gegen die Macht und die Reichtbumer derGroße». Augupus glaubie deren Vollziehung dem per-sonlichen Interesse anvenranen zu müssen. Das Dritteloder die Halste der zuerkannten Geldbußen oder der ein-gezognen Güter wurde den Angebern bewilligt. Daherjenes schreckliche System der Angeberei, immer verhaßt;aber so wirksam unter Tiber und Nero, erneuert unterDomitian, verworfen^ von den Anlonincii, verachtet vonThevdos war »nter den schwachen Nachfolgern die-ses Fürsien wieder zum Dasein gelangt.

Aber das römische Recht unterschied noch zwischen Ii-kicllus l'amosns und l'amosa carmina, mala carmina, malascripta, injuria scripta "). Die Gesetze der Dezemvirn,

") Der Verfasser ist hier und im Folgenden nicht genau inseinen Erörterungen. Wir verweisen dalier auf Stockmann'sAbhandlung äe kamosis libsllis (Leipzig, >70-1. Ivo kamosuzlidellus nach Püttmann so erklärt ist: 5criprura, <p>!> <piiscrirninis poeii5Ni vel capiralem vel nou cspitzlem inferenrisvel fainsin saltem su^illsuris publice insimulatur. Da solche