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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
59
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In der Nothwendigkeit, die Strenge des Gemcin-gcsetzes gegen die Libelle mit einigen Gesetzen oder Sta-unen zn unterstützen, welche das Verbrechen sowohl alsdie Bestrafung desselben bestimmen, sind die Gesetzbeam-len bis Z» den mosaischen Gesetzen hinaufgestiegen, welcheAlfred der G-oße in die englische Gesetzgebung eingeführthatte. Sie berufen sich in dieser Hinsicht auf das mo-saische Gesetz gegen die Lüge und das falsche Jeugniß(2 Mos. 2z, i.). Es konnte aber höchstens nur ans dieVerleumdung angewandt werden.

Nach einer Abschweifung in die Gesetzgebung derPerser und der Griechen berufe» sie sich serner aufSolon's Gesetze, die ziemlich streng gegen das Unrechtsind, das man verübt, wenn man den guten Nameneines Bürgers verletzt.

Britannien wurde de» Römern und ihren Gesetzen bis zumI. Eh. gg8 unterworfen. Man führt also auch die römischenGesetze zur Unterstützung des englischen Gemeingesetzes an.

Sir Eduard Coke bezeichnete in einer richterliche»Erklärung, die er in der Sternkammer von sich gab, dentheodosianischen Köder als das geschricbue Gesetz , wel-ches jenen Gerichtshof in der Ausübung seiner Gewaltleiten sollte. ") N,m wollte dieses Gesetzbuch, daß der

ei) lli.)'si»s in Tlioomnesroin, I s o v l'» r e 5 in Uoclii-tcm, ? I»r»r c Ii US in vir» Lolonis zitiren einige jener Ge-setze. Auch Cicero und Augustin fuhren sie hin und wieder an.

) Vornehmlich den 54. Titel des g. Buches. Hier findetman die vier Konstituzionen Konstantin's tsmasi» libellls,und vier Reskripte von Valens und Valentinian.

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