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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
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sion über die Handlungen der Regierung, hauptsachlichaber durch die Herausgabe der Neuigkeitsblätter bedeu-tende Verändrungen erlitten. Die Verleumdung mittelseines Libells tsi leichter, vielfacher und daher auch ge-fahrlicher geworden. Das Gesetz und der Gesetzgebermußten also, bei aller Achtung gegen das Recht der Preß-freihcil, doch die Ausübung desselben bewachen und denfrechen Misbrauch davon entfernen, vornehmlich in denperiodischen Zeitschriften.

Man zahlt wenig Libelle vor dem Anfange des 14.Jahrhunderts. Nur Eine Rechtssache dieser Art gab esunter der Regierung Eduard's III. Wahrend der Kam-pfe zwischen den Hausern Pork und Lancastcr ficht manbloß Gewaltthaten, Fehden und bürgerliche Kriege, aberkeine Libelle. Unter Heinrich VII. ward ein einzigesvernrtheilt. Die Religiousstreitigkcitcn wegen der Kir-chenverbesserung beschäftigten die Geister zu sehr unterHeinrich VIII. Man zählt daher wahrend dessen Regie-rung nur drei Prozesse der Art. Elisabeth war noch des-potischer als ihr Vater, wiewohl viel gescheuter. DieWiUkürlichkcit ihrer Regierung wurde gerügt. Man zähltsiebzehn Libelle während ihrer Regierung, und fast allewaren gegen sie und ihre Minister gerichtet. DaS Hof-gerichr oder die Sternkammer («tsr oh-nnbe,') bestraftesie hart und ungerecht *). Die Zahl derselben wuchsunter Jakob I. Karl I. Karl II. und Jakob II. Man

) Von dieser Kammer ist tiefer nuten ausführlicher dieRede. A. 5,. u.