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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
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betrifft, die sich schon durch frühere Geisteewerke nicht nurals ausgezeichnete Denker oder Dichter, sondern auch alsrechtliche Schriftsteller bewahrt haben, so verdienen sie ge-wiß zum Zeichen der öffentlichen Anerkennung ihrer Ver-dienste um die Bildung und den Ruhm ihres Volkes eben-falls die Befreiung von der Zensur, wenn sie auch kein öf-fentliches Amt bekleiden. Hat sie denn nicht Gott selbstals höhere Beamte, als öffentliche Lehrer ihres Volkes,ja der ganzen Menschheit angestellt? Wird aber, könnteman fragen, bei der Befreiung solcher Schriftsteller vonder Zensur nicht die Willkür zuletzt entscheiden? Allerdings.Wenn aber auch nur die ausgezeichnetsten Männer dieserArt vom Staate so geehrt werden, daß er sie von der Zen-sur befreit, so ist dieß immer schon Gewinn fürs Ganzeund zugleich ein Sporn der Nacheiferung für die übrigen.

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Zweiter Fall.

Wenn eine autorisirte Mehrheit von Personen sz. B.Land stunde, Regierungskollegicn, Gelehrten- und Künst-lervereine, Handelskammern, Gesellschaften zur Unter-stützung der Armen und Hülfsbedünigen n. d. g ) alsoüberhaupt irgend eine gesellige Verbindung, deren Zweckbekannt und vom Staate gebilligt, die mithin keine ge-heime Gesellschaft ist, Schriften herausgibt, so genießendiese gleichfalls der Zcnsurfreiheil. Doch muß auf demTitel die Gejellschaft, in deren Namen eine solche Schrifterscheint, oder dasjenige Mitglied, welches die Heraus-gabe besorgt hat, ausdrücklich benannt sein. Daher sindunter dieser Bedingung auch die literarisch-kritischen Zeit-schriften, welche unter dem Titel der gelehrten Anzeigenoder Lireraturzeiluiigen erscheinen, zensmsrci.

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