Druckschrift 
Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
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Indessen hat man dieses Gegenmittel unzulänglichbefunden, weil dadurch der Mißbrauch der Presse nichteigentlich verhütet, sondern nur bestraft werde, und die Er-fahrung lel,re, daß diese Bestrafung nicht immer von sol-chem Mißbrauche abschrecke. Darum hat man in den meistenStaaten die Zensur oder die vorlaufige Prüfung der zumDrucke bestimmten Handschriften in Ansehung ihrer Anlas-sigkcit oder Uuzulässigkeit zum Drucke eingeführt *). Diemit diesem Geschäfte vom Staate beauftragte Person, dersogenannte Aensor, soll also nach der ihm gewöhnlich er-theilren Vorschrift nur solchen Schriften, welche nichtswider die Religion, den Staat und die guten Sittenenthalten, das Imprimatur crtheilen oder wenigstens diein dieser dreifachen Hinsicht anstößigen Stelle» in denzu druckenden Schriften zuvor streichen. Da jedoch dieseVorschrift der Willkür und Laune des Zensors einen un-endlichen Spielraum laßt denn was läßt sich nichtalles in jener dreifachen Hinsicht für anstößig erklären!so besitzt ein solcher Bücherrichter in der That eine weitgrößere Gewalt als jeder andre Richter, der doch an be-stimmte Gesetze gebunden ist. Auch lehrt die Erfahrung,daß dergleichen Gewalthaber mit ihrem typographischenLöse, und Viudeschlüssel hin und wieder einen GeisteS-

*) Wenn und wo ist man zuerst auf dieses Mittel gegen denMiSbrauch der Presse gefalle», und wer hat es zuerst gewagt, fremdeGeisteswerkc vor der Bekanntmachung seiner Zensur zu unterwerfen?Dem Verfasser ist darüber nichts bekannt.