Druckschrift 
Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
6
Einzelbild herunterladen
 

k

sicht abzufassen seien, damit man nicht auch den gutenGebrauch aufhebe und so die Frucht in der Blürhe zer-knicke oder, um ein gemeineres aber noch treffenderesBild zu brauchen, das Kind mit sammt dem Bade ver-schütte.

Ueberhaupt betrachtet, gibt es nur zwei Mittel,welche das positive Gesetz, gegen den Mißbrauch derSprache und Schrift mittels der Buchdruckerpresse, inAnwendung bringen kann. Das erste ist die Verant-wortlichkeit derer, welche sich der Presse bedienen,um ihre eignen oder fremde Gedanken öffentlich bekanntzu machen. Man geht dabei von dem au sich richtigenGrundsatze aus, daß Sprechen und Schreiben nicht bloß,wie das Denken, innere Gcisteslhätigkeiten, sondernäußere Handlungen seien, die gleich jeder andern Aeuße-rung unscrs Wirkuugsvermögcns in der Gesellschaft derVerantwortung vor der bürgerlichen Obrigkeit unterwor-fen sein müssen. Wie also der, welcher durch unmittel-bares Sprechen oder Schreiben ein Vergehen sich zuSchulden kommen lasse, deshalb vom äußern Richter zurRechenschaft gezogen und nach Befinden bestraft werdenkönne, so müsse, sagt mau, auch der verantwortlich sein,welcher es mittelbar durch die Buchdruckerpresse thue;ja es müsse in diesem Falle die Verantwortlichkeit um somehr statt finden, da das Gedruckte sich viel leichter undschneller und weiter verbreite, als das unmittelbar Ge-sprochue oder Gcschriebne, folglich das Vergehen sichdurch den Druck auf eine unberechenbare Weise verviel-fältigen könne.