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ist also das einzige Mittel gegen den Misbrauch derSprache und Schrift durch die Buchdruckerpresse.
Wir wollen gegen diese Schlußfolge nicht erinnern,wiewohl es alle Beachtung verdiente, daß nicht allesMisbrauch sei, was diesem oder jenem Misbrauchscheint — daß der rechte Gebrauch mit dem (wirklichenoder scheinbare») Misbrauche überall in einer sehr innüge» und kaum trennbaren Verbindung siehe — und daßder Misbrauch in dem rechten Gebrauche selbst schon einsehr wirksames und ganz natürliches Gegenmittel finde,folglich es nicht unumgänglich nöihig sein dürfte, nochauf anderweile und künstliche Mittel zu denken, die wohlin andrer Hinsicht noch schädlicher als jener Misbrauchsein könnten. Wir wollen vielmehr einmal zugeben, daßes unter den gegebnen Umständen und auf der Stufemenschlicher und bürgerlicher Bildung, welche die euro-päischen Volker, namentlich die Deutschen, bis jetzt er-rungen haben, noch nicht rathsam sei, unbeschränkte Preß-freihcil zu gestatten, daß es also von Seiten deö Staatsgesetzlicher Bestimmungen bedürfe, wodurch die Freiheitder Presse in gewisse Schranken eingeschlossen werde,um dem Misbrauche derselben möglichst vorzubeugen.Dagegen wird man aber auch so billig sein, zuzugeben,daß bei dieser Beschränkung die größte Schonung derjedem vernünftigen Wesen natürlichen (d. h. ihm schonvermöge seiner vernünftigen Natur zukommenden) Frei-heit zu denken und das Gedachte mitzuiheilen statt findenmüsse, daß also gesetzliche Bestimmungen, welche den,Misbrauche der Presse vorbeugen sollen, mit großer Vor-