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mehr als etwas Provisorisches, wodurch das Besserevorbereitet und allmälig herbeigeführt werden soll.
Der zweite Aufsah ist eigentlich eine Übersetzungeiner französischen Schrift unker dem Titel: De In le»gislatiou anglaise sur le libelle, In presse et lesjournaux. ?arIVl.cke IVIoutv erau. ?aris, i g r 7. g.Diese Schrift ist nur ein Bruchstück eines größern Wer-kes, welches der Verfasser unter dem Titel herausgebenwill: cklistoire criti^ue et raisonnee eis la Situationcke IWngleterre au 1. lauvier igr6, sous les rap»ports cle ses linances, cle son agriculture, cle sesmauukactmes, son commerce et sa Navigation,<ie sa constitution et cke sa politic^ue extorieure.Weil aber die Herausgabe dieses Werks sich in dieLange zog und die in der französischen Deputirtenkam-mer bevorstehenden Debatten über das neue, jenerKammer vorzulegende, Gesetz wegen der Preßfteiheitin Frankreich die Blicke aller gebildeten Franzosen aufdie englische Gesetzgebung in Bezug auf diesen Punkthinlenkten: so gab der Verfasser vorerst bloß diesenTheil des Ganzen, um seine Landöleute genauer vondiesem merkwürdigen Zweige der englischen Gesetzge-bung zu beiehren. Eine solche Belehrung ist aber auchfür uns Deutsche recht heilsam. Denn gar oft wird jeneGesetzgebung angeführt und anempfohlen, ohne sie ge-hörig zu kennen. Wäre dich der Fall, so würde man