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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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Deutschland, wie in England, völlige Zensur-freiheit und bloße Verantwortlichkeit derSchriftsteller vor Gerichte, und zwar vor einemSchwurgerichte (jur/) stattfände. Aber dahinkann und wird es, wie die Sachen jetzt stehen, inDeutschland noch nicht kommen, aus Gründen, dieich hier wohl nicht zu entwickeln brauche. Wenn auchcinzele deutsche Negierungen zur Vcrwilligung einersolchen Preßsreiheit geneigt sein möchten wie dennEinige diese Geneigtheit bereits thätlich bewahrt ha-ben so findet dieß doch nicht überall Statt. Unddaran find leider zum Thcil unsre Schriftsteller selbstSchuld, indem Manche von der ihnen verliehenen Frei-heit auf der Stelle einen Gebrauch machten, der, wennauch gerade keinen bösen Willen, doch einen großenMangel an Takt für das Schickliche verrieth und daherdie Sache selbst jenen Regierungen verleidere, die sichbereits so willfährig gezeigt hakten. Was ich hiermeine, wird man hoffentlich ohne Kommentar versieh».Würde nun mein Vorschlag, in gewissen hier bestimm-ten Fällen die Zensur vor der Hand noch bestchn zu las-sen , angenommen, so bin ich überzeugt, daß erstlichdas kästige der Zensur sehr gemildert, und zweitens diegänzliche Zensursreihrit uns endlich auch geschenkt wer-den würde. Man betrachte also den vorgelegten Ent-wurf nicht sowohl als etwas Definitives, sondern viel-