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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
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VIII
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schwerlich etwas als musterhaft und nachahmungswür-dig empfehlen, was an sich selbst höchst unbestimmt undunvollkommen ist. Aber der in England unter allenVolksklassen herrschende öffentliche oderGemeing>'ist er-setzt auch hier das Mangel- oder Fehlerhafte, waö inder Gesetzgebung, liegt. Da nun jetzt in Deutschlandernstlicher als bisher an die Ausführung besten gedachtwird, was die Bundcsakre (Art. 18. Dir 6 ) wegen gleich-förmiger Verfügungen über die Preßfreiheit sodert, sodürft' es wohl nicht für unzweckmäßig gehalten werden,wenn ich jene französische Schrift durch eine möglichsttreue Verdeutschung auf den vaterländischen Boden zuverpflanzen versucht habe. Ich erinnere mich wenigstensnicht, in irgend einer andern Schrift den in Frage ste-henden Gegenstand vollständiger und genauer dargestelltgefunden zu haben, als in der Schrift des Herrn vonMonlverau. Ich bemerke nur noch, daß, wo der Ver-fasser gewisse englische oder lateinische Ausdrücke entwe-der in den Text unmittelbar aufgenommen oder in Paren-these beigefügt, ich dasselbe gethan habe. Die Bemer-kungen, die ich hin und wieder zu machen nöthig fand,sind von den Anmerkungen des Versasters durch denBeisatz: A. d.U., unterschieden.

Leipzig, im Januar 18-8-

K r u g.