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der sie in die Grube schleudere, die sie dem armenBlinden schadenfroh, oder aus Eigennutz, oderUngcfühligkeit bereitet haben.
Vers iy> spricht den Fluch über einen Mann,der das Recht des Fremden, des Waisen, oderder Wittwcn beuget. Wenn so ein Auswurf derMenschheit, und ein Teufel in Menschengestalt,der alles Mitleid und Barmherzigkeit verschworen,und seine Amtspflicht vergessen hat, auch hiernicht die verdiente Strafe bekommt, so wird derFluch des Ewigen ihn an jenem Tage niederdon-nern. Denn ein unbarmherzig Urthcil muß überden ergchen, der nicht Barmherzigkeit gethan hat.Iac. 2, iz. — Das istgerechtcVergeltung.
Vers 20. verflucht einen, der mit seiner Stief-mutter Unzucht treibt, wcildisein verborgnerGraucl und offenbahre Schändung der Rechte sei-nes Vaters ist: wo das rote Geboth eintritt, daßman seines Nächsten Weib nicht begehren, vielwe-niger zur Unzucht mißbrauchen soll *). Bey die-sem Gesetz erinnere man sich an das, was die Bi-bel mit höchster Indignation und Verabscheuunzvon der That Rubens mit der Bilha. i Mos. Z5,22. erzählt. Wo merkwürdig das Wort dabey
steht-
*) S. auch z Mos. 18, 8- Ca». 20, ir., wo aus diesenGcäuel für Mann und Weil» die Tod es strafe sieht,nämlich wenns vffenbahr ward: Hier ist das Heimlichegemepnt.