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1,1 (1803)
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Nun zuletzt noch eine Folgerung al!s unsererStelle g Mos. 27,29. welche die ewige und noth-wendige Parallclie der Vernunft und desWillens Gottes fordert. Wenn nach diesem Ge-setz ein Verbannter, d. i. lasterhafter Menschohne alle Gnade sterben und nicht geloset wer-den sollte, so kann auch kein Tyrann, kein Erz-geizhals, Wucherer, Wollüstling u, dgl. mit un-sernn Gebcth vom Tode errettet werden.Denn Johannes der Sanfte sagt: FürMenschen, die da sündigen ") eine Sündezum Tode, sage ich nicht, daß man bittensolle, l Joh. ?, 16. vcrgl. Joh. 17, 9. Ein solcherist, da er alle Weckstimmcn verhöret hat, von Soffverbannet, und soll durch Ihn von seiner hei-ligen -Erde wcggethan, und wie Schlacken verwor-fen werden. S. Ps. 119, 119. Jer. 6, 28zo.Amos y, io. Für jeden andern aber, der nichteine Sünde zum Tode begangen hat, ist Gnadeben Gott, und die können bey ernstlicher Reue aufsein Erbarmen hoffen. Ics. 55, 7- Und diesem wird

das

D ^sch weiß wohl, bah Johannes hier eine Sünde ver-steht, welche Gott damals unmittelbar mit Krank-heit und dem Tode strafte, (vergl. Ap. Gesch.;, 111.) weil auch die Heiden die unnatürliche La-ster gar nicht achteten: Denn Gott wollte die Christenzum heiligen Volk bilden. Ich rede also bloß ana-lvgisch und gebrauche den Namen.