halt des Befehls z Mos. 27, 29. bezieht sich vor-züglich mich auf jenen Fall, der bry Achan undseinem Haufe eintrat. S. Jos. 7,15. 25. vcrgl. mit5 Mos. iz, 15.— Es sagt aber zugleich auch, daßman von vcrbanneten Völkern keine Knechte undMägde sich aussuchen und die von den Feldhcrrnoder Soldaten erkaufen sollte, weil dieses garnicht anging. S. 4 Mos. 31,15-17. Denn z.B. jenemidianitischcn ErzHuren mußten sterben, weilsie den Graucl gethan und Israel zur Abgötterei)verführt hatten. —Und die männliche Kinder.aberwurden auch vertilgt, damit sie dis nicht künftig anIsrael wieder rächen möchten. Denn Israel warhier auf das entsetzlichste beleidigt worden, undhatte auch selbst büßen müßen. Wenn aber dochje ein Krieg gerecht gewesen ist, so wars der Kriegmit diesem Midianiterstamm , der durch Hurercyund Abgötterei) das Volk Israel nach Seele undLeib vergiften wollte. Und auch Israel hätte sichan das Wort erinnern müßen: Ihr sollt mirein pri estcrlich es Königreick und einheiliges Volk seyn. 2 Mos. 19, 6.
Nun
H Achan konnte nach diesem Befehl Gottes durchausnicht vom Tode losgekauft werden. Den» solcheStrenge mußte der Raubsucht wehren, daß Israelkein Amalek würde. Und wie Gott darum dort sohandelte, so können auch christliche Gesetzgeber aufDicbstal und Einbruch um dcr G esolgen wille»die Todesstrafe setzen.