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Verfassung zu Beginn des zweiten Jahrtausends verschwunden oder ver-wischt worden, aber die Anlehnung und Erinnerung an sie ist in der Zent-einteilung und in den kirchlichen Provinzen geblieben, ebenso wie die nochvielfach unbekannten Sitze und Burgen der Gaugrafen durch die frühenBurgstadel, Klöster und Dingstätten angedeutet sind. Auch die An-knüpfung an die Verhältnisse der vorfränkischen Zeit mit ihren Ring-wällen, Dingstätten usw. ist eine viel engere als bisher erkannt wurde(vgl. oben S. 299 f.).
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Abb. 86. Dingstätte (La|i]ndberg) an der Starkenbnrg bei Heppenheim(der Hügel mit den zwei großen Linden).