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3 (1925) Die merowingische und karolingische Zeit : 1. Teil: Siedelungsgeschichte
Entstehung
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sehr viele Beispiele zeugen. Für das nordwestliche Rheinhessen bildetedie Römerstraße Bingen—Gensingen—Flonheim—Alzey die Vermessungs-basis, auf welcher die Gemarkungsblöcke von Welgesheim - Zotzenheim,Sprendlingen, Gaubickelheim usw. senkrecht aufstehen. Die einzelnenGemarkungsblöcke sind keineswegs gleichgroß, so daß nicht eine be-stimmte Anzahl römischer Centimen zu Grunde liegt, sondern nur dierömische Grenz- und Gewannmarkierung benutzt wurde. Prof. J. Cursch-mann und Lehrer F. J. Spang konnten auf meine Anregung bei Dauten-heim - Alzey und Vendersheim - Gaubickelheim, wo sie eine größere An-zahl römischer villae rusticae in bestimmten Abständen fanden, sogarnachweisen, daß sich dort noch ganze römische Gutskomplexe in derGewanneinteilung deutlich abheben (vgl. Mainzer Zeitschr. XVII—XIX,S. 94 f.). Darnach kann für Rheinhessen kein Zweifel sein, daß die spät-römische Bodeneinteilung durch die burgundische Zeit sich in namhaftenEinwirkungen auf die fränkische Flurteilung herüberrettete, was ja beidem freundlichen Verhalten der Burgunden gegenüber der römischenKultur kein Wunder nimmt. A. Dopsch (Grundlagen 1 2 , S. 351 f.) nimmtsogar einen engeren Zusammenhang an zwischen den germanischen Hufen(hoba = haben) und den römischen Bodeneinheiten (sortes, accepta= Stück, zu sortiri = erlangen) und hat überzeugend dargelegt, daßin den frühfränkischen Formeln für Schenkungsurkunden sich viele anspätrömische termini anlelmen, ganz abgesehen von dem wichtigen Hin-weis auf rätische Privaturkunden aus karolingischer Zeit, welche dasZusammenfallen von römischem Gutsbezirk und germanischer Dorf-mark dar tun.

Da es in Rheinhessen schon in römischer Zeit wegen des vorherr-schenden vorzüglichen Lößbodens wenig Wald und Ödland gab, hat diesauch bei der Abgrenzung des römischen Grundeigentums, wo es die Land-messer möglichst an die äußersten Grenzen zu verlegen suchten (Dopsch,a. a. O., S. 342, 346), keine Rolle gespielt. Gerade aber durch die Rodungdieses an den Grenzen befindlichen Ödlands entstanden die meisten Ver-änderungen der Gemarkungsgrenzen. Dieser Umstand dürfte daher auchdafür in Betracht zu ziehen sein (neben der durch die Burgunden ge-gebenen Kontinuität), daß sich gerade in Rheinhessen die römische Boden-einteilung so gut erhalten hat, und er erklärt wohl auch am besten dieErscheinung, daß sie in der Mainzer Gegend, wo von jeher mehr Waldwar, in weit geringeren Resten zu beobachten ist.

Diese volle Ausnutzung des Bodens seit Römerzeit macht auch ver-ständlich, daß in Rheinhessen wenige spätere Neusiedelungen auf —buch(Mombach, Zahlbach), —born (Marienborn, Esselborn, Flomborn) usw.vorhanden sind. Wohl gab es innerhalb einer Reihe von —heim-Ortennoch kleinere Siedelungsstätten, meist auch —heim genannt, also noch ausfrüher Zeit, wie Walsheim bei Heidesheim, Reichelheim bei Niederolm,Dulcensheim bei Hechtsheim, Ergersheim bei Alzey, Nordelsheim bei