354 Kvnstcmttmis n. Licinius. Jahr Christus ZlZ. Melchiades.^„erfunden wird und daß die Bischöfe unter einander Zwistigkeiten haben,„sv habe ich für gut gefunden, daß Cäcilianus selbst mit den 10 Bi-schöfen, die ihn anklagen wollen, und mit 10 andern, die er selbst zu„seiner Verantwonnng für nvthwcndig erachtet, steh auf einem Schiffe„nach Rom begebe, um dort in eurer und eurer Amtsgenossen Reticins,„Maternus und Marinns Gegenwart, welchen ich deßhalb bereits nach„Rom zu eilen befohlen habe, verhört werden zn können, wie ihr wißt,„daß es dem verehrnngswnrdigsten Gesetze gemäß ist. (1) Damit ihr aber„auch eine vollständige Kenntniß von der ganzen Sache erhalten könnt,„so habe ich Abschriften der Aufsätze, die durch den AnnlinuS an mich„geschickt worden sind, meinem Briefe beigelegt und an eure vorerwähnten„Amlsgenoffen gesandt. Wenn Ew. Ehrwnrden dieselben gelesen hat, so wird„sie ermessen können, auf welche Art die vorgedachte Streitsache auf das„Genaueste zn benrtheilen und nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit„zn entscheiden seyn wird, indem eurer Aufmerksamkeit nicht entgangen,,seyn kann, daß ich gegen die rechtmäßige katholische Kirche eine solche»Verehrung hege, daß es mein Wunsch ist, daß ihr im Geringsten keine„Spaltung voer Trennung an irgend einem Orte übrig lasset. Die gött-liche Gnade des großen Gottes möge euch, Hochgeschätztesie Männer,„viele Jahre lang bewahren!"
'Abschrift ei n es Sch r eibe n 6, worin derKaiser befiehl t,daß eine zweite Synode gehalten werden solle, um alleTrennung unter den Bischöfen a n fz n he b e n.(2)
„Konstantinns Angnstns dem Bischof Chrestns von Syrasä sei-„nen Gruß.
»Ich habe zwar schon früher, da einige Leute auf eine schlechte und„verkehrte Weise sich von der heiligen Religion, von der himmlischen„Kraft und von der katholischen Kirche zu trennen anfingen, Willens,„dergleichen Streitigkeiten unter ihnen ein Ende zn machen, den Befehl„erlassen, daß ans Gallien einige Bischöfe abgeschickt, so wie saß auch„aus Afrika von beiden sich daselbst mit großer Heftigkeit unablässig„streitenden Parteien einige vorgcfordcrt werden sollen, damit in Gegen-wart des Bischofs von Rom der streitige Gegenstand vermittelst der„genauesten Untersuchung durch sie seine Erledigung finden könne. Allein
°° Z. Chr. 311. Silvester, 32ster Bischof zu Rom.
(1) Nämlich dem göttiichcn Gesetze, das da befiehlt, daß man keinen unvcrhört ver-dammen solle. Uebrigens erhellt aus dem folgenden kaiserl. Schreiben, daß die hier ge-nannten Bischöse Maternus, Marinus und Reticius gallische Bischöfe gewesen. Stroth.
(2) Cäcilianus war von der Synode, welche zu Rom im Oktober des 313ten Jahresgehalten wurde, für unschuldig erklärt worden, deren Ausspruch unter Anderem dieß mitsich brachte, daß, wenn an einem Orte zwei Bischöfe wären, deren einer von Majorinus,der andere von Cäcilianus ordinirt worden, so sollte der bleiben, der zuerst wäre ordinirtworden, und für den andern sollte bei der nächsten Vakanz gesorgt werden. Die Parteides Donatus und Majorinus wollte sich hiebci nicht beruhigen, sondern drang auf eineweitere Untersuchung der Sache. Dieß veranlaßte den Kaiser, eine anderweitige zahlreicheSynode anzuordnen, welche zu Arles in Gallien gehalten wurde, und wozu er auch durchdiesen Brief den Bischof von Syrakus berief. Stroth.