Kvnstantinns n. Licinius. Jahr Christus ZI6. Melchiados.„besten Absicht anordnen wollen, daß durchaus Niemand die Freiheit zu„versagen sey, die Religion oder Weise der Christen anzunehmen und aus-rauben, sondern daß es einem Jeden frei gestellt seyn solle, sein Herz der-jenigen Religion zuzuwenden, die er für sich selbst am ersprießlichsten hält,„damit uns die Gottheit in Allem ihre gewöhnliche Fürsorge und Huld„erweisen könne. Diesen nnsern Willen haben wir schriftlich kund zu thnn„für nöthig erachtet, auf daß mit völliger Unterlassung der Hernennung„derjenigen Sekten, (l) welche in unserem ersten Schreiben an deine Excel-„tenz(2) in Betreff der Christen enthalten waren, auch alles dasjenige, was„zu hart und unserer Milde unangemessen schien, aufgeht ben werde und„daß nun ein Jeder, welcher die christliche Religion bekennen will, dieß frei„und nngenirt ohne irgend eine Belästigung thun könne. Wir haben deine„Ereellenz auf das Umständlichste davon in Kenntniß zu setzen für gut„befunden, damit du wissest, daß wir den Christen die freie, unbedingte„Erlanbniß, ihrem Gottesdienst nachzukommen, ertheilt haben. Da wir„nun dieses den Christen ohne alle Einschränkung verstattet haben, so wird„deine Excellenz einsehen, daß eben damit auch Andern, die ihrer„Religion und ihrer Weise nachkommen wollen, die Erlanbniß dazu„gegeben ist. Denn es ist offenbar der Ruhe unserer Zeiten angemessen,„daß ein Jeder die Freiheit habe, sich eine Gottheit zu wählen und die„zu verehren, welche er will. Dieß ist aber von uns in der Absicht geschehen,„daß es nicht das Ansehen habe, als wollten wir irgend eine Art, Gott zn„verehren und ihm zu dienen, in irgend einer Beziehung beeinträchtigen.„Außerdem verfügen wir noch in Betreff der Christen insbesondere, daß„ihre Oerter, an welchen sie vormals zusammenzukommen pflegten (in Hin-„sieht deren in dem vorigen Schreiben an deine Excellenz eine andere Be-„stimmung getroffen worden ist), wenn solche Jemand entweder von unserer„Kammer oder von sonst Jemand gekauft hat, von demselben den Christen„nnentgeldlich und ohne irgend einen Ersatz des dafür erlegten Kaufpreises,„sonder Anstand und ohne alle Zweideutigkeit zurückgegeben werden sollen.„Auch wenn Jemand dergleichen Oerter geschenkt bekommen hat, soll er sie„auf das Schleunigste den Christen Heransgeben. Und wenn diejenigen,„welche dieselben entweder erkauft oder geschenkt bekommen haben, eine Ver-gütung von unserer Gnade verlangen sollten, so mögen sie sich an den„Statthalter der betreffenden Provinz wenden, (ä) damit auch sie durch„unsere Gnade berücksichtigt werden. Dieß Alles soll der Körperschaft der„Christen durch deinen Vorschub sogleich und ohne einige Zögerung verab-„folgt werden. Und da, wie bekannt, die genannten Christen nicht bloß
st) In der Urschrist heißt es: ^nwtis omnidus »ninino coiuiitionidus, mit völligerAufhebung aller Bedingungen.
(2) Darunter ist der Präftktus Prätorio zu verstehen.
(3) Im Lateinischen heißt es: 3i pnwvoriiU, llo nostra Iienevolnntia niiguicl vi-cai'ium >»>swle»t, wenn sie für gut halten, mögen sie von unserer Gnade eine Entschädi-gung verlangen. Der griechische Ucbersetzer hielt das Wort vioarinni für das A-isc. undBezeichnung des Amtmannes, des Vicarius oder Landeshauptmanns der Provinz, daher dieim Texte gegebene Ucbersetzung.