Valerius ;c. Jahr Christus 21 t. MelchiadeS. Kll„a ch tmalKon snl, Vater desVaterlands undProkonsul und„Flavins, V a l e r i u s K o n st a u t i n u 6, A u g u st u 6, K a i-„se r u n d S e l bst h e r r s che r, der gütige, der glückliche, der„unüberwindliche Oberpriestsr, fünfmal Besitzer der„T r ibn n e n g e w a l t, fünfmal I m p er a t or, K o n s u l, Vater„des Vaterlands und Prokonsul und Valerius L i c i-„nianus, August ns, Kaiser und Selbstherrscher, der„gütige, der glückliche, der unüberwindliche Ober-Priester, fünfmal Besitzer der T r i b u n e n g e-„walt, dreimal Imperator, Konsul, Vater des Vater«„la nd s und Proko nsul (1) entbieten den Bewohnern„ihrer Provinzen ihren Gruß."
„Unter andern Veranstaltungen, welche wir zur Wohlfahrt und zum„Besten des Staats treffen, waren wir früher auch darauf bedacht, Alles„den alten Gesetzen und der Staatsverfassung des Reiches gemäß wieder„herzustellen und dafür zu sorgen, daß auch die Christen, welche die Reli-gion ihrer Väter verlassen haben, zu einer bessern Denknngsart zurück-,,kehrten, da sie gewissermaßen eine solche Anmaßung und ein solcher Unsinn„ergriffen hatte, daß sie nicht mehr jenen Einrichtungen der Alten, welche„vielleicht in frühern Zeiten sogar ihre eigenen Voreltern getroffen hatten,„folgten, sondern nach eigener Willkür und wie es einem Jeden einfiel, sich„eigene Gesetze machten, dieselben beobachteten und nach ihren verschiedenen„Meinungen verschiedene Sekten stifteten. Da nun eine Verordnung„von uns erfolgte, daß sie zu den von den Alten gemachten Einrichtungen„zurückkehren sollten, so sind sehr Viele in Gefahr gerathen, sehr Viele in„Bestürzung versetzt worden und haben mancherlei Tvdesarten erlitten.„Weil wir nun wahrnehmen, daß die Meisten, indem sie bei demselben„Unsinn verblieben, weder den himmlischen Gottern die schuldige Verehrung„erwiesen, noch den Gott der Christen ehrten, so haben wir vermöge unserer„Menschenliebe und unserer beständigen Gewohnheit, nach welcher wir allen„Menschen Gnade zu ertheilen pflegen, aus eigener Bewegung für gut„befunden, auch auf sie unsere Gnade auszudehnen, daß sie wiederum„Christen seyn und ihre gewöhnlichen Versammlnngshäuser wiederum auf-„bauen dürfen, doch unter der Bedingung, daß sie gegen die Ordnung des„römischen Staats nichts vornehmen. Den Richtern aber werden wir in„einem anderweitigen Rescripte zu wissen thun, wie sie sich zu verhalten„haben. Sie sind also nun nach dieser ihnen von uns erwiesenen Gnade„verbunden, zu ihrem Gott für unser Wohl, für das Wohl des Staats
U) Der Name des Licinius nebst seinen Wein fehlt in einer der bekannt gewordenenHandschristen, in der Ausgabe des Stephanus und bei Rufinus. Christophcrson 'will Kon-stantins lesen; allein dieser paßt gar nicht in das 2i)stc Jahr des Galcrius. Ucbrigenösehen wir aus der gemeinschaftlichen Vorsehung der Namen der Kaiser, daß noch keinevöllige Trennung des Reichs im strengsten Verstände vorgenommen worden. Es verdientauch bemerkt zu werden, daß der Name des Cäsar Mariminus diesem Edikt nicht mit vor-gesetzt worden. Stroth.