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Kirchengeschichte
Entstehung
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311
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Valerius ;c. Jahr Christus 21 t. MelchiadeS. Klla ch tmalKon snl, Vater desVaterlands undProkonsul undFlavins, V a l e r i u s K o n st a u t i n u 6, A u g u st u 6, K a i-se r u n d S e l bst h e r r s che r, der gütige, der glückliche, derunüberwindliche Oberpriestsr, fünfmal Besitzer derT r ibn n e n g e w a l t, fünfmal I m p er a t or, K o n s u l, Vaterdes Vaterlands und Prokonsul und Valerius L i c i-nianus, August ns, Kaiser und Selbstherrscher, dergütige, der glückliche, der unüberwindliche Ober-Priester, fünfmal Besitzer der T r i b u n e n g e-walt, dreimal Imperator, Konsul, Vater des Vater«la nd s und Proko nsul (1) entbieten den Bewohnernihrer Provinzen ihren Gruß."

Unter andern Veranstaltungen, welche wir zur Wohlfahrt und zumBesten des Staats treffen, waren wir früher auch darauf bedacht, Allesden alten Gesetzen und der Staatsverfassung des Reiches gemäß wiederherzustellen und dafür zu sorgen, daß auch die Christen, welche die Reli-gion ihrer Väter verlassen haben, zu einer bessern Denknngsart zurück-,,kehrten, da sie gewissermaßen eine solche Anmaßung und ein solcher Unsinnergriffen hatte, daß sie nicht mehr jenen Einrichtungen der Alten, welchevielleicht in frühern Zeiten sogar ihre eigenen Voreltern getroffen hatten,folgten, sondern nach eigener Willkür und wie es einem Jeden einfiel, sicheigene Gesetze machten, dieselben beobachteten und nach ihren verschiedenenMeinungen verschiedene Sekten stifteten. Da nun eine Verordnungvon uns erfolgte, daß sie zu den von den Alten gemachten Einrichtungenzurückkehren sollten, so sind sehr Viele in Gefahr gerathen, sehr Viele inBestürzung versetzt worden und haben mancherlei Tvdesarten erlitten.Weil wir nun wahrnehmen, daß die Meisten, indem sie bei demselbenUnsinn verblieben, weder den himmlischen Gottern die schuldige Verehrungerwiesen, noch den Gott der Christen ehrten, so haben wir vermöge unsererMenschenliebe und unserer beständigen Gewohnheit, nach welcher wir allenMenschen Gnade zu ertheilen pflegen, aus eigener Bewegung für gutbefunden, auch auf sie unsere Gnade auszudehnen, daß sie wiederumChristen seyn und ihre gewöhnlichen Versammlnngshäuser wiederum auf-bauen dürfen, doch unter der Bedingung, daß sie gegen die Ordnung desrömischen Staats nichts vornehmen. Den Richtern aber werden wir ineinem anderweitigen Rescripte zu wissen thun, wie sie sich zu verhaltenhaben. Sie sind also nun nach dieser ihnen von uns erwiesenen Gnadeverbunden, zu ihrem Gott für unser Wohl, für das Wohl des Staats

U) Der Name des Licinius nebst seinen Wein fehlt in einer der bekannt gewordenenHandschristen, in der Ausgabe des Stephanus und bei Rufinus. Christophcrson 'will Kon-stantins lesen; allein dieser paßt gar nicht in das 2i)stc Jahr des Galcrius. Ucbrigenösehen wir aus der gemeinschaftlichen Vorsehung der Namen der Kaiser, daß noch keinevöllige Trennung des Reichs im strengsten Verstände vorgenommen worden. Es verdientauch bemerkt zu werden, daß der Name des Cäsar Mariminus diesem Edikt nicht mit vor-gesetzt worden. Stroth.