Diokletiauus u. Maximianus. I. Chr. 305 (303). Marcellinus.Bekenntniß des christlichen Glaubens verharren würden, der Freiheitverlustig gehen. Dieß ist der Inhalt des ersten Ediktes gegen uns.Bald darauf erschien nvch ein zweites, nach welchem alle Vorsteher derGemeinden aller Orten zuerst in Fesseln gelegt, sodann aber auf jeglicheArt zum Opfern gezwungen werden sollten.
Drittes Haupt stück.
Von dein Verhalte» derer, welche in der Verfolgung gekämpft habe».
Damals nun boten sehr viele Vorsteher der Gemeinden, welche diegrausamsten Martern mit Muth erduldeten, das Schauspiel großerKämpfe dar. Sehr viele Andere aber, deren Seele durch Furcht er-schüttert worden war, erlagen leicht ohne Weiteres dem ersten Anfall.Von den klebrigen aber hatte ein Jeder eine verschiedene Art von Mar-tern zu erdulden. Der Eine wurde mit Geißelhieben gemartert, derAndere mit unerträglichen Foltern und Messern zerfleischt, wobei bereitsEinige auf die elendeste Art ihren Tod fanden. Andere dagegenmußten ihren Kampf auf eine andere Art bestehen. Der Eine wurdenämlich mit Gewalt fortgestoßen und zu den abscheulichen, unheiligenOpfern hingeschleppt und konnte sodann fortgehen, als wenn er geopferthätte, wiewohl er keineswegs wirklich geopfert hatte. Ein Anderer kam,ohne sich nur einmal den Airären genähert oder etwas Unreines ange-rührt zu haben, wenn Einige sagten, er habe geopfert und er dieseVerleumdung still hinnahm, davon. Ein Anderer wurde halb tvdt auf-gehoben und als ein schon wirklich Todter hingeworfen. Ein Andererdagegen, der auf dem Boden lag, wurde an beiden Füßen mit fortge-zogen und hernach zu denen gezählt, die geopfert hatten. Ein Andererschrie und betheuerte mit lauter Stimme, daß er nicht geopfert habe;ein Anderer rief, er sey ein Christ und zeigte sich stolz auf das Bekennt-uiß dieses seligmachenden Namens. Wieder ein Anderer behauptetebeharrlich, er habe nicht geopfert und werde niemals opfern. Dennochwurden auch diese von der dazu beorderten zahlreichen bewaffneten Macht,indem man sie durch Schläge auf den Mund zum Schweigen zu bringensuchte und in das Gesicht und auf die Backen schlug, mit Gewalt fort-
Freiheit beraubt werden. Am richtigsten ist wohl die Erklärung Stroths, dessen Worteich hier anfuhren will: Sic fnämlich diejenigen, welche unter dem angcflibrtcn AusdruckePrivatleute versicherst scheinen Alle von dem Schlüsse verführt zu scun: da hier derVornehmen gedacht worden, so muß auch des Volkes Erwähnung ge-schehen. Allein wenn dieser Schluß gelten sollte, so hätte auch müssen der GeistlichenErwähnung geschehen seyn. Das Edikt war zunächst nur gegen zwei Klassen von Leutengerichtet, einmal gegen die, welche in kaiserlichen Remtern standen und zu ihrem Hausge-sinde gehörten. Von diesen, als von Leuten, die in kaiserlichem Lohn und Pflicht standenund von welchen schon größtenchcils das Verhältnis, worin sie waren, ihre Thcilnehmungam Opfer» erforderte, verlangten die Kaiser zuerst, daß sie opfern sollten. Das Edikt,welches alle Christen betraf, kam erst später heraus, wie man aus dem Buche von denpalästinischen Märtyrern Hauptstück ü. sehen kann.
Eusebius Kirchcngcschichte. 1!)