256 Valenunus. Gallienus. I. Chr. 257 — 259. .ssystus Ii.Lande und machten sich zuerst selbst wegen ihrer Nachläßigkeit und TrägheitVorwurfe, daß sie der Kampfpreise, welche die Zeitumstände denen, dievon Verlangen nach dem Himmel glühten, darreiche, gar nicht achteten,wenn sie nicht die Märtyrerkrvne vorher an sich rissen. Nachdem sie dießmit einander überlegt hatten, gingen sie nach Cäsarea, traten vor denRichter und wurden so des vorgedachten Endes theilhaftig. Ucberdieß er-zählt man, daß außer ihnen in derselben Verfolgung in derselben Stadteine Frau den nämlichen Kampf durchgekämpft habe. Diese soll eine An-hängerin der Sekte MarcionS gewesen seyn.
Dreizehntes Hauptstürk.
Von dem Frieden unter Gallienus.
Nicht lange darauf wurde Valerianus Sklave der Barbaren (1) undsein Sohn führte nun die Regierung allein. (2) Dieser hegte mildere Ne-giernngsgrundsätze. Er that sogleich durch Edikts der Verfolgung gegenuns Einhalt und erließ ein Rcscript, daß unsere NeligionSlehrer die Freiheithaben sollten, ihren gewöhnlichen Verrichtungen nachzukommen. DasRescript ist folgendes: (3) »Der Selbstherrscher und Kaiser Publins Licinius»Gallienus Augnstns, der Fromme, der Glückliche, dem Dionysius, Pin-»nas, Demetrius und den übrigen Bischöfen seinen Gruß. Ich habe den»Befehl ertheitt, daß die segensreichen Wirkungen meiner Gnade sich über»das ganze Reich verbreiten und daß sie (ä) von den für religiöse Zwecke»bestimmten Ocrtern sich entfernen sollen. (5) Ihr könnt euch auch in dieser»Absicht dieses meines schriftlichen Befehls bedienen, so daß euch Niemand»beunruhigen kann. Und dieses, was ihr nach der von uns ertheilten Er-laubnis; ausüben könnt, ist euch bereits vor geraumer Zeit von mir zuge-»standen worden. Deshalb wird auch der Großschatzmeister Aurelins Cy-„renius über den von mir ertheilten Befehl wachen." Dieß habe ich zudesto größerer Verständlichkeit aus dem Lateinischen übersetzt, meiner Ge-schichte — einverleibt. Noch hat man auch eine andere Verordnung dessel-ben Kaisers, welche an andere Bischöfe gerichtet ist, worin er ihnen dieWiederbesitznahme der Plätze zu den sogenannten Friedhöfen gestattet.
(1) Valerianus gerieth nämlich durch Venrath in die Gewalt der Perser und soll unterihnen in schmählicher Dienstbarkcit — der Pcrserkönig Sapor setzte ihm, wenn er seinPserd bestieg, jedesmal seinen Fuß auf den Racken— hingealtcrt seyn.
t2h Er war schon früher Mitregcnt seines Baters gewesen.
(3) Eusebius gibt hier nicht das ursprüngliche Edikt des Gallienus, sondern das Rescript,wodurch dasselbe nach der Besitzung des MaurianuS aus Aegypten angewandt wird.
>4) Die Heiden.
sü) Gallienus erkannte somit die christliche Kirche als eine gesetzmäßig bestehende Kor-poration an, da nur eine solche nach der römischen Staatsverfassung ein gemeinsames Gutbesitzen konnte.