AntvninuS« Jahr Christus 157. Ankcetus. 121.andern Brüdern in Asien, welche von den dortigen Einwohnern Mißhand-lnngen aller Art zn erdulden hatten, angegangen wurde, so erließ er fol-genden Befehl an die Landesversammlnng in Asien.
Dreizehntes Hauptstück.
Schreiben des Kaisers Antoninus an die Landcsversaimnlung von Asien in Betreffunseres Glaubens, (1)
„MarknS AnreliuS AntoninnS, Selbstherrscher und Kaiser, Angustus,„der Armenier, fünfzehnmal im Besitze der Tribnnengewalt(2) und drei-„maliger Konsul, entbietet der Deputirtenversammlung von Asien seinen„Gruß. Ich weiß, daß die Götter selbst dafür sorgen, daß dergleichen„Leute nicht verborgen bleiben. Denn sie könnten viel eher, als ihr, alle„diejenigen strafen, welche sie nicht anbeten wollen. Allein ihr bestärkt sie„noch in ihren Ansichten, welche sie haben, dadurch, daß ihr sie beunruhigt„und sie des Atheismus beschuldigt. Es dürfte ihnen aber ganz erwünscht„seyn , wenn sie angeklagt sind, zu zeigen, daß sie um ihres Gottes willen„den Tod dem Leben vorziehen. Daher erreichen sie denn auch ihre Absicht,„indem sie lieber ihr Leben lassen , als daß sie sich entschließen sollten, das„zu thnn, was ihr von ihnen verlangt. In Betreff der Erdbeben, welche„sich ereignet haben und noch ereignen, halte ich es für dienlich, euch, die„ihr, wenn solche sich ereignen, den Muth sinken lasset, sonst aber euer„Betragen mit dem Betragen jener zu vergleichen pflegt, eine Erinnerung„zu geben. Jene nun setzen alsdann ein noch viel größeres Vertrauen auf„Gott; ihr hingegen vernachläßigt während dieser ganzen Zeit, indem ihr„sie nicht zu kennen scheint, die Götter und andere Dinge und den Dienst
(1) Dieses Schreiben des Kaisers AntoninuS, der übrigens der Ucberschrift nach nichtAntoninus der Fromme, sondern sein Nachfolger, R. Aurelius der Philosoph, ist^ wirdseit I. Sealiger von sehr vielen für unterschoben gehalten. An Justin ^pul. I- c. 70, woes jedoch anders lautet, ist es von späterer Hand angehängt. Neandcr in seiner Kirchcn-grschichte (l. t, Seite 152) äußert sich darüber also: „Der Werfaster dieses Rcscripts führt„eher die Sprache eines Christen, als eines heidnischen Kaisers, zumal eines solchen, dem„imiAnis er^u cuerimoniu^ pudlieus aura no eastc-iu fiealzritti inarmur.) zum bcsondern Lobe„angerechnet wird und auch die folgende Geschichte spricht nicht für das Borhandenscyn„eines solchen Edikts." Sodann heißt es in der Anmerkung: Eusebius sagt zwar, daßMelito von Sardcs sich in seiner Apologie vor dem nachfolgenden Kaiser auf dieses Rcscriptberufe, aber auffallend ist es, daß Melito in dem von Eusebius angeführten Fragment ge-rade das Rescript nicht anführt, da dasselbe doch weit günstiger für die Christen gewesenwäre, als die von Melito angeführten Edikte.
(2) Die LZolkstribuncn waren zu den Zeiten der Republik heilige und unverletzlichePersonen, eingesetzt, den Unterdrückten zu schützen, die Feinde^ des Volks vor Gericht zuziehen w. und selbst, wenn sie es nöthig glaubten, die Schliche des Senats zu hindernund durch ein einziges Wort die ganze Regierungsmaschine zu hemmen. Augustus undseine Nachfolger fanden es für gut, sich den Titel der Tribunengcwalt beizulegen, um da-durch als Repräsentanten des .Volks dem Senate gegenüber zu erscheinen und einen gesetz-lichen Einfluß auf die Beschlüsse des Senats zu erhalten. Jndcstcn ist unter der Kaiser-rcgierung zu unterscheiden zwischen dem Tribunat und der tribunischcn Gewalt. Jenes warein jährliches Amt und bereits unter Trajan zu einem Schatten herabgesunken. Diese warlebenslänglich und verlieh den Kaisern, welche allein sie bekleideten und nach den Jahrenihres Besitzes die Jahre ihrer Regierung rechneten, die höchste Gewalt in «Zivilsachen.