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Kirchengeschichte
Entstehung
Seite
117
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Adrianns. Jahr Christus 1Z6. Telcsphorus. 117schenfleisch Genuß gewährt, könnte den Tod willkommen heißen, der ihndoch nur seiner Lust berauben wurde? Sollte er nicht vielmehr Alles auf»bieten, um immerdar hier am Leben und den Obrigkeiten verborgen zubleiben, statt sich selbst anzugeben, nm am Leben gestraft zu werden?"Auch erzählt derselbe JustinuS, Hadrian habe auf ein Schreiben des sehrangesehenen Statthalters Serennius, die Christen betreffend, worin derselbeauf die Ungerechtigkeit aufmerksam machte, dieselben ohne Anklage, bloßdem Geschrei des Volks zn Gefallen, ohne Urtheil und Recht zu tvdten, demProkonsul von Asien, Minncins Fundanus, den Befehl zugeschickt, keinemohne Anklage und gegründete Beschuldigung das Leben zu nehmen. Justinfügt eine Abschrift dieses Befehls bei, worin er die lateinische Sprache, (l)in der er ergangen war, beibehält. Folgendes schickt er demselben voran:Auch der Brief des großen und erlauchten Kaisers Adrianns, eures VaterS,gibtun« das Recht, solche Untersuchungen, wie wir verlangt haben, zufordern, aber wir verlangen sie nicht sowohl deßwegen, weil Adrianns siebefohlen hat, als vielmehr, weil wir das Bewußtseyn haben , daß unsereBitte gerecht ist. Jndeß fügen wir eine Abschrift des Briefes des Adria-nus bei, damit ihr erkennen möget, daß wir auch hierin die Wahrheitreden. Er lautet also." Justin läßt nun die lateinische Abschrift folgen,welche wir so gut als möglich in das Griechische überseht haben und welchealso lautet.

Neuntes Hanptstück.

Brief des Adrianns, daß man nicht ungchörtcr Sache wider uns verfahren solle.

Aelius Adrianns, dem Minueins Fundanus seinen Gruß. Ichhabe von deinem Vorgänger, dem erlauchten Serennius Grannianus, einSchreiben erhalten. Nach meiner Meinung nun darf man die Sache nichtununtersucht lassen, damit nicht die Leute in Unruhe verseht werden unddie Angeber Gelegenheit zur Schlechtigkeit erhalten. (2) Wenn also dieProvinziellen auf ihrem Begehren gegen die Christen ganz fest beharrenkönnen, so daß sie auch vor dem Nichterstuhl Rede und Antwort zu gebenvermögen, so mögen sie sich darauf beschränken, aber aller ungestümenForderungen und alles Geschreis sich enthalten. Denn es ist doch weitbilliger, daß du, wenn Jemand eine Anklage stellen will, dieselbe unter-suchst. Wenn nun Jemand eine Anklage anstellt und den Beweis führt,

(1) Letzt findet sich dieser Brief bei Justinus auch griechisch, vcrmuthlich aus derUebcrsctzung des Eusebius, doch enhält er einige kleine Abweichungen. Es ist indcß nichtunwahrscheinlich, daß Rusinus die Urschrist seiner Uebersetzung einverleibt hat. Stroth.

(2) Neander glaubt, daß Rusinus, welcher nv culuiniuutoridus latrocininiür lribua-lur oocnsi» hat, hier die Urschrift vor sich gehabt und Eusebius nicht genau genug über-setzt, statt des ursprünglichen spcciellen Wortes in der Uebertragung ein allgemeines gesetzthabe und nimmt I-ttrorinuri in der Bedeutung von ovncnterv, in welchem Falle dennJierSinn ist, es solle falschen Angebern keine Gelegenheit gegeben werden, Geld zn erpressen,nämlich durch die Drohung, daß sie die als Christen Verdächtigen vor Gericht ziehen würden.