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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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sich am 13. Januar, am Tage des heiligen Hilarius, wieder inKonstanz einfinden sollten. Falls der Erzherzog, die Lindauer,Mötteli und die Unterwaldner den Entwurf genehmigen, sosollen dann sofort verbindliche versiegelte Briefe darüber auf-gerichtet werden; sollte aber eine Ablehnung des Vertrageserfolgen, so fällt die vertröstete Summe an Mötteli zurück,der sich aber wieder stellen muss. Der Entwurf bestimmt nochnachträglich mit ausdrücklichen Worten, dass Mötteli, sobalder die 15000 Gulden vertröste, gegen einen Eid, sich auf Ver-langen am St. Sebastianstag, den 20. Januar, wieder zu stellen,entlassen werde und ebenso die auf gegnerischer Seite Ge-fangenen auf ein gleiches eidliches Versprechen hin. KeinePartei darf etwa während dieser Zeit die vertrösteten Gefangenender Gegenpartei abfangen ; überhaupt sollen beide Teile sichernWandel vor einander haben. l ) Der Abschied des gleichenTages präzisiert die letztern Bestimmungen noch etwas weiterdahin, dass die in Unterwaiden gefangenen Lindauer Ratsbotenschon auf den 18. November nach Bregenz zu der Unterthä-diger Händen gestellt werden sollten, desgleichen Jakob Mötteli,der kaiserliche Diener dagegen sofort freizugeben sei.") Mitkeinem Worte ist die Einwilligung des Kaisers in diesem Ver-tragsentwurfe vorgesehen; trotzdem setzten die Lindauer einerVermittlung, die für sie so ungemein günstig lautete, keinenWiderstand entgegen. Ein Lindauer Chronist hat uns die Namender Herren überliefert, die um die Tröstungssumme bei derStadt Möttelis Bürgen wurden. Graf Philipp von Kirchberg,

') Abschied Konstanz „vff Simonis et Jude." St.-A. Zürich, Absch.B. VIII. 81. S. 137 b — 139b. Vgl. dazu die vollständig ungenügende Fassungin der Amtl. Samml. III, 1, S. 221, No. 249. Ein Konzept der Vertrags-urkunde findet sich St.-A. Zürich, Akten Eidg. Unterwaiden I. und einegleichzeitige Kopie St.-A. Luzern, Allg. Absch. B. S. 293 ff. Das ZürcherKonzept enthält noch zwei Hedaktionen eines Artikels, der allfällige Gegen-forderungen Möttelis an die Lindauer betrifft. Beide wurden schliesslichgestrichen.

2 ) (7.) jeglicher pott weisd zu sagen in welcher gestalt des keisersdiener ledig geläsen ist. (10.) Vnser eidgnossen von Unterwaiden sollen diegefangnen so hy inen sind gen Bregatz zu der vntertadingern handen ant-worten vff Fritag nach sant Othmars tag des glich die von Lindow Möttelinoch wie jeglicher pott weisd."