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Die Familie vom Rappenstein genannt Mötteli und ihre Beziehungen zur Schweiz
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hervor, dass schon am 30. Januar 1465 der Prozess vor demZürcher Rate anhängig war. l )

Frau Ursula, die wieder bei ihren Kindern auf Bürglenlebte, beugte sich jetzt völlig unter den Einfluss St. Gallens.Es kann kein Zufall sein, wenn wir gerade damals jenen ebenaus Spanien heimgekehrten und mit ihrem Vater in ernstemZerwürfnis lebenden Vetter Hans Mötteli von Roggwil alsStatthalter zu Bürglen und Ursulas Vertreter in dieser undandern Angelegenheiten walten sehen. 3 )

Das Forum des Prozesses war, infolge Rudolf MöttelisVerwicklungen mit Zürich und seiner Aufgabe des dortigenBürgerrechtes, nach Luzern verlegt worden. Am 11. April 14-66bevollmächtigten Bürgermeister und Rat von St. Gallen ihrenStadtschreiber Hans Uotz zur Vertretung ihrer Mündel auf demRechtstag zu Luzern. 3 ) Im Namen der Frau Ursula erschiendaselbst am 16. April der obgenannte Plans Mötteli, an Stattseines Vaters Jakob Mötteli.

Das Urteil des luzernischen Rates verpflichtete Mötteli zurHerausgabe der 4000 Gulden, seine Enkel, resp. deren Vor-münder zur Verbriefung des Erbverzichtes an des verstorbenenAlbrecht von Hohensax Statt. — Die 4000 Goldgulden müssenzur Ledigmachung der Herrschaft Bürglen und anderer Güterverwendet werden, die Albrecht von Sax seiner Gemahlin umihre Heimsteuer versetzt hatte, die aber auch anderweitig ver-pfändet waren; alsdann sollen sie auf diesen erlösten Güternhaften. Der Verzichtbrief soll der Frau Ursula und den Kindernan ihrem ledigen Anfall keinen Schaden bringen und überhaupt

') „geben vff Mitwuchen nächsz (sie!) vor vusser lieben fröwen lagLiechtmifi" 1465. Orig. Pap. Stdt.-A. St. Gallen Tr. T. 17 a.

2 ) Am 20. April 1466 (vergl. oben Seite 107) nennt er sich „HansMöttely zu Roggwil jetz Statthalter zu Bürglen." Als Vogt der Kinder vonSax erscheint er in einem Rechtsstreit zwischen der Abtei St. Gallen undden Kindern von Sax über Rechtsamen in der Vogtei Hüttiswil. Freitagvor S. Mathias (20. Febr.) 1467. Stdt.-A. St. Gallen. Bürgler Archiv No. 60.Stifts-Archiv St. Gallen, gleichz. Kopien Msc. A 93, S. Ii und Msc. A 94,S. 67 b bis 69 a.

3 ) „vff Frytag vor dem Sunnentag Quasi modo genitj." Orig. Perg.mit dem hängenden Sekretsiegel. St.-A. Luzern. Urk. St. Gallen.