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hungen und Ortsverweisungen kennt die Chronik auch Ge-fängniss- und Ehrenstrafen. Was über Einrichtung und Zustandder Gefängnisse im späteren Mittelalter berichtet wird, istgeradezu haarsträubend; die Chronik geht darauf einmal näherein, weil sie es für jede Obrigkeit für nöthig erachtet, zuwissen, welche furchtbare Verantwortung sie treffe, wenn Ge-fangene in Folge so jammervoller Einrichtungen Leben undGesundheit verlieren, und sie schliesst die traurige Schilderungmit dem humanen Gedanken: »es sollten die oberkaiten insollichem fal ein einsehens haben und gedenken, das sieselbs auch mentschen weren« *).
Von Ehrenstrafen wird in der Chronik nur das Tragendes Lastersteins 2 ) besonders erwähnt. In der HerrschaftMesskirch sei dieselbe bis zum 16. Jahrhundert ganz unbe-kannt gewesen: »der hoffnung, es seien hievor so fromme leutzu M. gewesen«. Um das Jahr 1520 aber hätten ein Priesterund ein lediges Frauenzimmer in der Kirche so arge Dingegetrieben, dass die Obrigkeit hätte einschreiten müssen; derGeistliche freilich entfloh noch rechtzeitig, das Mädchen abermusste den Lasterstein tragen und wurde dann auf ewig derStadt verwiesen. Und zwanzig Jahre später ereignete sichein ähnlicher Fall; eine Ehefrau, die viel Unziemliches be-gangen, wurde zu der gleichen Strafe verurtheilt, und derEhemann, welcher dem Bubenwerk des Weibes lange Zeitnachgesehen, konnte sich vor dem Unwillen des Volkesauch nicht halten und musste bald die Stadt verlassen 3 ).
Anschliessend hieran sei einer Sitte oder Unsitte gedacht,die sonst nicht bekannt ist, aber doch an Bekanntes erinnert.Missliebigen Personen wird, wohl um sie zur Entfernung voneinem Amte oder Orte zu veranlassen, durch das Haus
uf heutigen tag gehalten werden, und da sie ain dieb ergreifen, richten siedenselbigen armen man an ainem bäum, der sonderlichen darzu verordnetist worden von vil jähren here. Zu unsern Zeiten ist derselbig bäum alierdürr, allain der ast, daran man rieht und justiciam exequirt, der ist grün,welches doch wol zu verwundern ist und von vil leuten also ist gesehenworden." Chronik I. 268; vergl. Birlinger: Schwaben II. 462 fg.,Grimm: R.A. S. 682.
') Chronik II. 349-51; vergl. I. 429.
2 ) Zahlreiche Beispiele aus Süddeutschland bei Birlinger: AusSchwaben II. 488 fgg., — andere im Anzeiger für Kunde der deutschenVorzeit IV. 1857, Spalte 86 fgg., 119 fg., 155.
3 ) Chronik II. 553 mit der Note von Barack.