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Die freien Herrn und Grafen von Zimmern : Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik
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Vorwort.

Ueber die Veranlassung und den Zweck der vorliegendenArbeit habe ich mich in der Einleitung genügend ausge-sprochen. Die Aufgabe, den Juristen Alles nahe zu führen,was die Zimmerische Chronik an rechtsgeschichtlichen Mit-theilungen enthält, glaube ich ganz und voll erfüllt zu haben,und was die Arbeit, über diese Aufgabe hinausgreifend, imdritten, vierten und fünften Abschnitt enthält, wird, wie ichhoffe, als ein Beitrag zur Geschichte des Privatrechts und desGerichtswesens nicht unwillkommen sein. Wäre es mir auchgelungen, die Aufmerksamkeit der Berufsgenossen auf dieChronik selbst hinzulenken, so würde mich dies besonderserfreuen; wer sich irgend Sinn und Theilnahme für deutschesVolksthum und dessen Geschichte, für deutsche Sage undDichtung, für deutschen Scherz und Humor bewahrt hat,wird in der Beschäftigung mit diesem eigenartigen Literatur-denkmale reiche Erfrischung und hohen Genuss finden.

Die Chronik ist am Herrschaftssitze cler Familie vonZimmern im heutigen Grossherzogthum Baden entstanden;sie beschäftigt sich, wenn auch nicht ausschliesslich, dochwohl überwiegend mit Gebieten, welche jetzt diesem Landeangehören, und ist eine wichtige Quelle für die Geschichtedesselben; von dorther ist mir auch das gesammte Materialzugegangen, aus welchem ich die Mittheilungen der Chronikergänzte, und der freundlichen Theilnahme badischer Ge-schichtsforscher verdanke ich manchen nützlichen Hinweis fürdas Verständniss einzelner Verhältnisse. Alle diese Umständehaben mir den Muth gegeben, diese kleine Schrift der