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Strange bestraft. Die Chronik bedauert gelegentlich dieseStrenge, wenn die Gerichte sie auch bei geringfügigen Dingenwalten lassen, und beklagt dagegen, dass man gegen adeligeStrassenräuber in manchen Theilen des Reichs nicht mit dergehörigen Energie vorzugehen wage 4 ).
Von gern eingefährlichen Verbrechen und Ver-gehen wird nur die Brandstiftung erwähnt; die regelmässigeintretende Strafe war der Feuertod, doch wird einmal er-zählt, der Gerichtsherr wäre geneigt gewesen, diese Strafe inewiges Gefängniss umzuwandeln, wenn nur jemand für dieThäterin gebeten hätte: es fand sich aber niemand dazu.Dabei wird berichtet, die Obrigkeiten hätten, bei derleidenschaftlichen Erbitterung des Volkes gegen die Brand-stiftungen, mit strengsten Strafen gegen die Thäter vorgehenmüssen, um dieselben nur vor der Rache der Menge zuschützen 2 ).
Endlich ist der Zauberei zu gedenken, an welche dieVerfasser der Chronik festiglich glauben. In der GrafschaftHohenzollern, so erzählen sie z. B., hatte sich eine Hebammedem Teufel ergeben und viel Unraths an Vieh und Menschengeschaffen; der Graf von Zollern lässt sie schliesslich greifenund mit der Tortur fragen; lange weigert sie sich, zu be-kennen, aber endlich gesteht sie doch »einen ganzen kalender«von Unthaten zu; sie ward zum Feuer verurtheilt 3 ).
Ausser den im Vorstehenden und an andern Stellen schonerwähnten Leibes- und Lebensstrafen 4 ), Vermögenseinzie-
') Beispiele I. 268, 428, 29, — II. 76, 83, 425. 582, 621, — IV.20, 201 fgg.; wegen des zuletzt erwähnten Gegenstandes II. 393, 94.
2 ) Chronik II. 494, - IV. 302, 303 fgg.
3 ) A. a. O. IV. 311- — Ueber einen andern erschreckenden Fall vergl.die Erzählung vom Teufel von Schiltach in der Chronik III. S. 1 fgg.
4 ) In Beziehung auf den Galgen berichtet die Chronik von einemalten, mir sonst nicht bekannten Herkommen, „das alle hochgerichte, soundermauret oder auf seulen steen, uf des reichs boden, die aber, so in dieerden eingelassen oder in boden eingraben, die gehören den fürsten, herren,edelleuten oder andern zu, so vom reich regalia und den ban über das bluethaben". — Bei dieser Gelegenheit wird auch die Geschichte vom Galgen zuSaulgau überliefert. Der Herzog Sigismund von Oesterreich hatte alle seineLehnsleute und Städte zu einem Landtag einberufen, die Vertreter der StadtSaulgau waren aber ausgeblieben. „Das nam der herzog zu einem sollichengrossen misfall, das er die von S. solcher liederlichkait und Verachtung halbainstails irer freihalten entsetzt, sonderlichen aber daz sie hinfüro zu ewigenZeiten kain hochegericht sich gebrauchen sollten. Das wurt also und muess