Chronik getreulichst erzählt, und wenn jene auch eine »erliche,.fröliche und anmuetige gesellschaft« bilden, so sind dochmanche der erzählten Abenteuer derartig, dass man Vorgängewie jene auf dem Esslinger Wasen begreiflich findet x ); es gab,wie in dem Visitationsbericht von 1532 schüchtern undschonend bemerkt wird, Personen am Gericht, die zwar ge-lehrt und geschickt, »aber sonst in ihrem Wesen etwas mangel-haft befunden wurden«, und andere, »derhalb die hohe Noth-durft erfordern will, derselbigen Amt mit andern geschickterenPersonen zu versehen« 2 ).
Es gab aber auch etliche, sagt derselbe Bericht, die zu-gleich geschickt und ganz gerecht in ihrem Wesen waren,und zu diesen hat ohne Zweifel Graf Wilhelm Werner gehört.Wie ihm die Mitglieder des Gerichts vertrauten, zeigte sichbei der oben erwähnten Wahl zum Stellvertreter des Kammer-richters 3 ), und dass seine Thätigkeit auch bei dem Oberhauptedes Reichs volle Würdigung fand, zeigt das Grafendiplomfür das Zimmern'sehe Geschlecht von 1538, in welchem dieStandeserhöhung namentlich gerechtfertigt wird durch denHinweis auf die treuen, fleissigen und nützlichen Dienste,welche Wilhelm Werner erst am Hofgericht zu Rotweil unddann als Beisitzer am Kammergericht dem Reiche geleistethabe 4 ). Welche Umstände den Grafen dennoch veranlassten,im April 1542 dem König Ferdinand das Amt persönlichaufzusagen, erzählt die Chronik also: »Das beschach furnem-lichen usser der ursach, das die protestierenden stende domalsso gar hetten überhandt genomen und die cammergerichts-personen in hoechster Unsicherheit waren, die sich auch zuzeiten nit mit geringer gefahr ires lebens usswagen durften.Zu dem auch under den assessorn, den doctorn und pro-curatorn daselbs etliche und nit wenig der newen religion sichintrongen, dardurch in einem sollichen löblichen consessu eingross missvertrauen entstuende. Zum dritten war auch ein
Zum Vorstehenden Chronik III. 112, 16, 185 — 96, 205 fgg. f219 fg., 372.
2 ) llarpprecht V. Urkunde XXVI. S. 263.
3 ) Diese Vertretung währte nach der Handschrift Nr. 497 von 1539bis 1541, dann fungirte der Graf bis zum 1. April 1542 wieder als Beisitzer;schon im Jahre 1534 wollte übrigens Wilhelm Werner ganz vom Gerichtausscheiden: fol. 26 und 27.
4 ) Chronik III. 208, 209.