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Die freien Herrn und Grafen von Zimmern : Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik
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immerhin sind aber der Schrift doch auch einige Bemerkungenüber die persönlichen Schicksale des Grafen zu entnehmen,welche in der folgenden Darstellung mit benützt sind.

Das Kammergericht wurde während des Reichstages von1521 zu Worms gehalten 1 ), war dann von 152224 mitdem Reichsregiment in Nürnberg 2 ), wurde 1524 in Ess-lingen wieder eröffnet und verblieb dort über drei Jahre,während welcher Zeit eine Visitation stattfand 8 ). Auf demReichstage von 1526 wurde die Verlegung des Gerichts nachSpeier beschlossen und die letztere im Juli 1527 vollzogen:die Abreise wurde beschleunigt, weil, nach einer Anzeige desKammerrichters Grafen von Beichlingen, ein Mitglied desGerichts auf dem Wasen zu Esslingen »angefallen und elendig-lich gehauen, auch sonst noch bedenkliche Ausschweifungengegen die Kameralfreiheit begangen worden waren und nochschlimmere Folgen zu befürchten standen« 4 ). Nach demAugsburger Reichsabschiede von 1530 sollte das Gericht inSpeier seinen stetigen und bleibenden Sitz behalten und bliebauch an diesem Orte zunächst bis 1544, mit kurzer Unter-brechung jedoch, indem es 1539 wegen einer schweren Seucheauf einige Zeit nach Wimpfen verlegt wurde 5 ). Auch nachder Wiederaufrichtung im Jahre 1548 blieb das Gericht inSpeier, während der ganzen Zeit also, in welcher WilhelmWerner am Gericht thätig war, 152954.

Dieser wurde 1529 vom Kaiser berufen als einer jenerBeisitzer aus dem Grafen- oder Herrenstande, welche nachder K.G.O. von 1521 eintretenden Falls den Kammerrichtervertraten, bei dessen Anwesenheit aber als Miturtheilervotiren sollten 6 ), und er blieb in dieser Stellung bis 1542:während eines Zeitraums also, der zu den bedeutungsvollstenunserer Geschichte und insbesondere auch der Geschichte desGerichts selbst zu zählen ist. Hier aber zeigt sich bei

J Harpprecht: Staatsarchiv des K.-G. IV. 2 § 15, V. § 2 fgg.

! ) Das. IV. 2 § 38 fgg., - V. § 35 fgg.

3 ) Das. IV. § 100, 102, 114, - V. § 58, 59 und 64. Währendder Bauernkriege stellte das Gericht seine Sitzungen ein: IV. § 106, V. § 61.

4 ) A. a. O. IV. § 123, 24, V. § 62, 75.

5 ) Das. V. § 95, 188, - Chronik III. 222, 234, IV. 234.

6 ) Chronik II. 631, Harpprecht V. § 7, 9, Handschrift

Nr. 497 fol. 2; vereidet wurde nach der letzteren der Graf am 19. Juni und

die erste Gerichtssitzung danach war am 21. Juni 1529.