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Die freien Herrn und Grafen von Zimmern : Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik
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tretung der Familienansprüche. Die Aussichten für dieselbengestalteten sich aber zunächst immer hoffnungsloser. DerKönig lehnte fortgesetzt jede eigene Thätigkeit, jedes persön-liche Eingreifen ab und liess immer wieder durch Commissarienverhandeln; er bestand darauf, dass die Zimmern die Pro-positionen von 1498 annehmen sollten, widrigenfalls er denGrafen von Werdenberg nicht nur die Herrschaft Messkirchbelassen, sondern auch den Besitz von Oberndorf wieder ver-schaffen werde; und als dagegen Johann Werner und seineFürsprecher auf der Bitte beharrten, der König möge dendurch die Grafen von Zollern und Fürstenberg vermitteltenVergleich genehmigen, stellte Maximilian es überhaupt in Ab-rede, die beiden Grafen zu einem Vertrage zwischen denParteien bevollmächtigt zu haben. Nachdem dann abermalsdurch verschiedene Fürsten und das Reichsregiment in derSache verhandelt worden, erklärte der König, indem er dieursprüngliche Veranlassung aller Klagen und Beschwerdendes Zimmern'sehen Geschlechts die ungerechtfertigten Mass-regeln Friedrichs III. gegen den älteren Johann Wernervöllig ausser Acht liess, sich in folgendem Sinne: die ganzeSache berühre ihn überhaupt nicht mehr, sondern nur dieGrafen von Werdenberg, diesen habe sein Vorgänger alleRechte übertragen, die ihm in Folge der Verurtheilung desGrafen Johann Werner zugestanden hätten, da nun dievon Werdenberg läugneten, genugsam in den Vertrag von1497 gewilligt zu haben, so könne der König auch nicht dieFreiherrn von Zimmern bei diesem Vertrage schützen,wolle es letzteren aber überlassen, denselben vor dem Regimentzu Kräften zu bringen. Dem Pfalzgrafen Philipp gegenüber,welcher nochmals für die von Zimmern intervenirte, bestätigteder König diese Anschauung, soll aber hinzugefügt haben: »ob dieselben aber Messkirch wider bekomen würden,wele ir Majestaet darumb ir ungnedigster könig nitsein« x ). Daraus zogen Johann Werner, seine Freunde undRathgeber den Schluss mit Recht oder mit Unrecht-,der König selbst habe sie auf den Weg der Selbsthilfe ver-weisen wollen!

Und dem entsprechend handelten sie. Im Jahre 1503drang Johann Werner mit zahlreichen Bundesgenossen in die

') A. a. 0. S. 41 fgg., 45, 48 fg., 51 fg.