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Die jugendlichen Söhne des Verstorbenen setzen zunächstdie friedlichen Bemühungen fort, um die Herausgabe ihrerHerrschaften zu erlangen. Maximilian lässt auch durch Com-missarien zwischen ihnen und den Grafen von Werdenbergverhandeln, aber eine Einigung ist nicht herbeizuführen. Daendlich entschliesst sich der älteste Sohn, Veit Werner, zurSelbsthilfe; mit Unterstützung zahlreicher schwäbischer Ritterund einer stattlichen Zahl von Fussknechten, welche ihm dieStadt Rotweil stellte, überfällt er zunächst Oberndorf, nimmtden Ort mit Gewalt und veranlasst die Unterthanen der Herr-schaft, ihm und seinen Brüdern Huldigung zu leisten x ).
Auf Betreiben der Grafen von Werdenberg wurden nunsofort Veit Werner selbst, die Stadt Rotweil und alle andernTheilnehmer an der Gewaltthat in die Acht erklärt. Aberes stellten sich zahlreiche Geschlechter vom Adel und vonder Ritterschaft auf die Seite der Zimmern, und es war eineweitere und ärgere Verwüstung des Landes durch einen Kampfmit den Waffen zu erwarten. Deshalb ernannte Maximiliandie Grafen Eitelfriedrich von Zollern und Wolf von Fürsten-berg zu Commissarien, um zwischen den Parteien zu ver-handeln, »doch in solchem nichts endtlichen, sonder auf hindersich bringen auf ir Majestaet bewilligung zu beschliessen«.Diese schlugen nun, 1497, einen dem Geschlecht Zimmernim ganzen günstigen Vertrag vor, den Veit Werner für sichund seine Brüder annahm und den damals auch die Grafenvon Werdenberg dem König zur Genehmigung empfohlenhaben sollen. Aber der König genehmigte den Vergleichnicht, liess vielmehr, nach abermaligen langwierigen Verhand-lungen auf Reichs- und Hoftagen, durch andere CommissarienX498 einen andern Vertrag vorschlagen, den die Zimmernihrerseits nicht annehmen konnten; nur insofern änderte sichdie Sachlage zu Gunsten der letzteren, als die HerrschaftMesskirch durch vom König ernannte Bevollmächtigte einst-weilen sequestrirt wurde, also nicht in den Händen der Grafenvon Werdenberg verblieb, und dass auch die Reichsacht gegenVeit Werner wieder aufgehoben wurde 2 ).
Nachdem auch dieser im Jahre 1499 verstorben, übernahmsein jüngerer Bruder, Johann Weimer von Zimmern, die Ver-
b I. 614-16, 619 fgg., 621-26.
2 ) Band II. 1-35.