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Kurfürsten und den schwäbischen Bund mit der einen Bittenur, man möge ihm rechtliche Verhandlung seiner Sache ver-mitteln ; — er richtet ein offenes Ausschreiben an die deutscheNation, in welchem er sich erbietet, auf jede gegen ihn zuerhebende Anklage vor jedem Gericht sich zu verantworten; —er lässt endlich abermals dem Kaiser eine lange Vertheidigungs-schrift überreichen, in welcher er jede einzelne ihm zur Lastgelegte Anklage für unbegründet erklärt und den Nachweisdafür zu erbringen verspricht; — aber alles ist vergeblich, dasgerichtliche Verhör bleibt ihm beharrlich versagt. Auch anden Papst appellirt er und zieht selbst nach Rom, um den-selben mindestens zu einer Intervention bei Friedrich III. zubestimmen: aber auch der, sagt die Chronik, »wolt sich vonsolcher geringen Sachen nit verdiefen oder hesslich machen,sondern wusch die hend wie Pilatus, et secundum petitionemimperatoris remittebat totum negotium a Romana curia adcuriam imperialem« x ).
Als Johann Werner aus Italien heimkehrte, war der Reichs-tag zu Nürnberg im Jahre 1491 angesagt. Mit sicherem Ge-leite begibt sich jener dorthin, und die mächtigsten Fürstendes Reichs suchen den Kaiser zu bestimmen, denselben jetztrechtlich zu hören, aber »mit verdunkelter, halbierter antwurt«weist Friedrich die Bittsteller zurück. Glücklicher sind siebei König Maximilian. Dieser setzt einen Tag fest, an demJohann Werner mit seiner Gemahlin vor ihm und den Fürstenerscheint, um wenigstens einmal gehört zu werden; in demü-thigster Weise trägt zuerst der Freiherr selbst, dann seinAnwalt die ganze Sache vor; nur um richterliche Entscheidungbitten sie: falle dann diese zu Gunsten Johann Werners aus,dann möge der Kaiser ihm und seinen Kinder Güter und Rechterestituiren, andernfalls sollten sie alle leiden, was recht sei.Aber obwohl der König und die Fürsten »zu erbermde undmitleiden bewegt wurden«, — eine Entscheidung erfolgt nichtund auch spätere erneute Supplikationen verschaffen dem Be-schuldigten nicht rechtliches Gehör; nur die Reichsacht sollder Kaiser aufgehoben haben. Friedrich III. scheidet dahin,auch Johann Werner stirbt (1495), — aber der jämmerlicheHandel ist noch immer unerledigt 2 ).
>) Chronik I. 547 fgg., 557, 68-71.
2 ) A. a. O. 572 fgg.