Druckschrift 
Die freien Herrn und Grafen von Zimmern : Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik
Seite
105
Einzelbild herunterladen
 

io5

Regierungszeit Friedrichs III. und Maximilians '). Wie überaustrostlos aber sich die Rechtszustände, zum Theil wegen deseben angeführten Umstandes, zum Theil aus andern Ursachen,unter beiden Herrschern gestaltet hatten, das lehrt ebendeutlich der oben erwähnte Rechtsfall, der auch deshalb be-sonderes Interesse in Anspruch nimmt, weil er die Verhältnissedes Zimmern'schen Hauses auf Jahrzehnte hinaus bestimmte.Man bezeichnet denselben als den Zimmern-Werdenberg'sclienHandel, weil die Grafen, namentlich Graf Hugo von Werden-berg, die Hauptwidersacher des Zimmern'schen Geschlechtsbei dieser Gelegenheit gewesen sind 2 ).

Johann Werner von Zimmern, geboren um 1444, warseit 1483 Besitzer der Herrschaften Messkirch und Oberndorf,trat aber zugleich in ein Dienstverhältniss zum Herzog Sigis-mund von Tirol, und die heftigen Zerwürfnisse zwischen diesemeinerseits und der Landschaft seines Landes und KaiserFriedrich III. andererseits führten das Unglück des Freiherrnherbei. Er und mit ihm zahlreiche andere Räthe des Herzogswurden angeschuldigt, den Kaiser beleidigt und bei demHerzog Sigismund verläumdet,- den letzteren zur Feindschaftgegen den Kaiser angestiftet, auch einen kaiserlichen Ab-gesandten, Hei'zog Albrecht von Sachsen, auf freier Heer-strasse des Reichs wörtlich und thätlich beleidigt und an-gegriffen zu haben, Alles wider Eid und Pflicht, mit dersie dem Kaiser, dem Reiche und dem Hause Oesterreich ver-bunden seien: »damit sie unser leib, seel, er und guot angetast,unser kaiserliche majestaet belaidiget und mit solcher that,so offenlich am tage ligt und keiner verrer beweisung nochrechtvertigung not ist, die peen, so man zu latein nemptcrimen lesae maiestatis, an uns committiert und begangen und

b Beispiele: Chronik I. 506, 610, 14, 20, II. 181, 238, 42,IV. 16.

2 ) Vergl. zum Folgenden Ruckgaber: Zimmern, S. 116 153 undVanotti: Werdenberg, S. 350 fgg., 438 fgg. Ich gehe entfernt nicht aufalle Einzelnheiten des berüchtigten Handels ein, sondern versuche nur, denGang der Dinge im Grossen und Ganzen nach der Chronik zu schildern.Aber das Gesagte wird genügen, dasjenige hervortreten zu lassen, was denVorgängen geschichtliches Interesse verleiht: die Unmacht der Reichsregie-rung, die Willkürlichkeit und Planlosigkeit der Massregeln, welche jeneergriff und anordnete, endlich die Keckheit und Sorglosigkeit, mit welcherselbst die kleinsten Dynasten den Landfrieden und den Geboten der kaiserlichenGewalt zu trotzen wagten.