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Die freien Herrn und Grafen von Zimmern : Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik
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der Adel, welcher sich sonst immer in grosser Zahl zu denGerichtssitzungen eingefunden gehabt habe, der Stadt ferngeblieben und lasse sich in seinen Rechtssachen regelmässigdurch Bevollmächtigte vertreten x ).

Sieht man ab von vereinzelten, ganz kurzen Nachrichtenüber den Ausgang einzelner Prozesse oder über die Vornahmevon Rechtsgeschäften vor dem Hofgericht 2 ), so ist mit demVorstehenden wohl Alles erschöpft, was die Chronik an ernst-haften Nachrichten über dasselbe enthält; ausgiebiger ist siein der Erzählung von allerhand Possen, die vor und in denSchranken des Gerichts getrieben wurden, und von mancherlei,nicht mittheilbaren Schandgeschichten, welche sich bei denVerhandlungen zugetragen haben oder wenigstens zugetragenhaben sollen 3 ).

Von den Gerichten ausserhalb Schwabens ist zunächstder Fehmgerichte zu gedenken, welche nach der Chronikauch in diesen Gegenden von Deutschland sehr gefürchtetwaren und selbst solche Rechtssachen an sich zogen, dieschon vor dem königlichen Hofe und am Kammergericht ver-handelt worden waren 4 ). Einen dort vorgekommenen Rechtsfall

x ) Chronik I. 611.

2 ) A. a. O. 1. 312, 336, 582, II. 230 u .s .w.; viele einzelne Nach-richten sind in den vorhergehenden Abschnitten erwähnt.

3 ) Siehe z. B. II. 306, 365 fgg., III. 79, 532. Eine dieser Geschichtensei auszugsweise mitgetheilt. Ein Urtheilsprecher beruft sich zu Gunsteneiner Partei auf eine Stellein der juristen buch"; ein anderer erhebt sichund sagt öffentlich im Gericht:

Der Juristen buchUnd der juden gsuch

Des kaisers canzlei,

Sei auch darbei:

Dise fünf gschirrMachen ein gross gewirr.

Es ward ain gross gelechter von hofrichter, den uberigen urtelsprecher undallem umbstand, und gieng ungestrafft hin".

Scherzhafte Gerichtsverhandlungen erzählen die Chronisten auch sonstmit Vorliebe, siehe z. B. II. 317, 18, 23, 557, III. 633.

4 ) Chronik I. 373. Wie in der Chronik üblich, wird an dieDarstellung des gleich zu erwähnenden Falles auch ein Bericht über dierechte Ankunft" des heimlichen Gerichts angeschlossen und zwar in folgenderWeise. Nachdem Karl der Grosse in harten und schweren Kämpfen dieSachsen unterworfen, habe er nach einem Mittel gesucht, das Volk beim