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Ehe versprochen wird b, —was sie erhält 2 ) — oder zubringt 8 ),— was dem Ehemann zur Frau versprochen wird 4 ), — waser von den Bestellern erhält 5 ), -— was ihm von der Ehefraufür die Ehe gegeben wird 6 ), — oder wie die Wendungen überdie Bestellung sonst lauten. Gleichgültig ist, wer die Heim-steuer entrichtet: erwähnt werden als Besteller der Vater, —die Mutter, — diese und die Brüder, — letztere allein, -andere Blutsverwandte, — der Vormund —, oder endlich auchdritte Personen 7 ); die Wittwen bringen die für die erste Eheempfangene Ehesteuer als solche auch in die zweite Ehe mitund jene soll ihnen auch vom zweiten Ehemann widerlegtund versichert werden 8 ).
Die Entrichtung der Heimsteuer wird im Heiratlisvertrageversprochen und für die Erfüllung der übernommenen Ver-bindlichkeit haften auch die Erben des Promittenten und etwabestellte Bürgen 9 ). Gegenstand des Heirathsguts ist nachunsern Quellen in den hochfreien Familien immer nur eineGeldsumme 10 ); die Höhe der letzteren hat nach Zeit und Um-ständen gewechselt und eine feste Observanz in dieser Be-ziehung hatte sich während des Mittelalters im Zimmern'schenHause wie bei anderen Familien noch nicht entwickelt 11 ).Regelmässig sollte die verabredete Summe dem Manne baargezahlt werden und die Modalitäten für die Zahlung werdenin den Heirathsbriefen sorgfältig geregelt, so namentlich, ob
b Anhang Nr 4. — Zum Folgenden vergl. Schröder a. a. O. S. 14.
2 ) Chronik I. 174, — II. 414, — Anhang Nr. 3 und 15.
3 ) Chronik I. 164, 250, — III. 85, 436, — Anhang Nr. 8 und 10.
4 ) Anhang Nr. 2.
b Chronik II. 409.
6 ) Fürst. Ukdb. II. 574, — III. 265.
') Der Vater: Chronik I. 194, 217, IV. 17, Anhang Nr. 2, 3, 6,.11, 14, 15, 17, 18, — Mutter und Brüder: Chronik II. 113, Fürst. Ukdb.II, Nr. 299, Anhang Nr. 1 und 10, — Mutter und Oheim: Anhang Nr. 5,
— Blutsverwandte: Chronik I. 322, Anhang 4, Fürst. Ukdb. III. Nr. 10,.
— Vormund: Anhang Nr. 12, — Dritte: Fürst. Ukdb. II. Nr. 24, 52-
8 ) Wegen der Wittwen vergl. namentlich die Heirathsverträge von 1444und 1489 im Anhang Nr. 9 und 16.
9 ) Beispiele: Anhang Nr. 3 und 4, auch Fürst. Ukdb. II. Nr. 338.
10 ) Sonst auch andere Güter, z. B. Fürst. Ukdb. II. Nr. 3 dieVogteiüber ein Hofgut.
■") Vergl. die Stellen aus der Chronik S. 28 Note 2, dann die Ehe-verträge im Anhang und schliesslich die unten zu erwähnenden Verweisungs-briefe. Dazu Schulze S. 107.